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EUROPA/172: Erklärung von Meseberg (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Pressemitteilung vom 19. Juni 2018

Erklärung von Meseberg

Das Versprechen Europas für Sicherheit und Wohlstand erneuern


Frankreich und Deutschland eint das gemeinsame Eintreten für das europäische Projekt: ein demokratisches, souveränes und geeintes Europa, das wettbewerbsfähig ist und die Grundlage für Wohlstand bietet, ein Europa, das sein Wirtschafts- und Sozialmodell sowie seine kulturelle Vielfalt verteidigt, ein Europa, das auf der Grundlage der gemeinsamen Werte des Pluralismus, der Solidarität und der Gerechtigkeit für eine offene Gesellschaft eintritt, die Rechtsstaatlichkeit überall in Europa aufrechterhält und sie im Ausland fördert, ein Europa, das bereit ist, seine internationale Rolle zur Geltung zu bringen, um Frieden, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung zu fördern und bei der Bekämpfung des Klimawandels eine Führungsrolle einzunehmen, und ein Europa, das die Herausforderung der Migration erfolgreich angeht.

Bei der Reform Europas sollten wir auf die Stimmen unserer Bürger hören. Frankreich und Deutschland sind daher entschlossen, die Bürgerkonferenzen zu Europa fortzusetzen, um die demokratische Debatte im Vorfeld der kommenden Europawahl in Gang zu halten.

Frankreich und Deutschland sind fest entschlossen, die Errungenschaften der Europäischen Union nicht nur zu bewahren, sondern auch ihre Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken, wobei sie fortwährend dafür Sorge tragen wollen, die Einheit der Mitgliedstaaten und die Leistungsfähigkeit der Union sicherzustellen. Die Europäische Union wird ihren Werten treu bleiben, sich für den Schutz der Menschenrechte starkmachen und den Multilateralismus entschieden verteidigen, reformieren und stärken.

Die EU steht heute vor existenziellen Herausforderungen. Hierzu zählen die Migration, ein sich veränderndes Sicherheitsumfeld, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, die digitale Revolution sowie die Notwendigkeit, das Euro-Währungsgebiet widerstandsfähiger und stabiler zu machen und den Klimaschutz voranzubringen. Frankreich und Deutschland teilen die Überzeugung, dass die einzig angemessene Antwort auf diese Herausforderungen in der europäischen Zusammenarbeit liegt. Rein nationale und unabgestimmte Maßnahmen führen nur zu Misserfolg und Entzweiung.

Um unsere europäische Kooperation in einer starken bilateralen Zusammenarbeit zu verankern, werden Frankreich und Deutschland bis Ende 2018 einen neuen Élysée-Vertrag ausarbeiten, wobei sie das Ziel leitet, ihre wirtschaftliche, soziale und steuerliche Angleichung voranzubringen, neue Instrumente für ihre grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu entwickeln und ihre Verpflichtung zu erneuern, das Erlernen der jeweiligen Partnersprache zu fördern und zu erleichtern.

Im Lichte dessen haben Frankreich und Deutschland heute in Meseberg beschlossen:

Außenpolitik, Sicherheit und Verteidigung

- neue Möglichkeiten zu prüfen, wie die EU-Entscheidungsfindung in unserer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschleunigt und effizienter gemacht werden kann. Wir brauchen eine europäische Debatte über neue Formate, zum Beispiel einen EU Sicherheitsrat, und über Möglichkeiten einer engeren Abstimmung innerhalb der EU und in externen Foren. Ferner sollten wir im Rahmen einer breiteren Debatte über Mehrheitsentscheidungen in EU-Politikfeldern Möglichkeiten der Nutzung von Mehrheitsentscheidungen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik prüfen.
- die Chance ihrer gemeinsamen Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat für gemeinsame Initiativen zu nutzen, auch im Bereich der Konfliktverhütung, und die EU-Koordination in Bezug auf VN Angelegenheiten zu verstärken. - zu unterstreichen, wie wichtig es ist, die Herausbildung einer gemeinsamen strategischen Kultur durch die Europäische Interventionsinitiative weiterzuentwickeln, die so eng wie möglich mit der SSZ verknüpft wird.
- die gemeinsamen Bemühungen um die Entwicklung militärischer Fähigkeiten weiterzuführen, insbesondere im Hinblick auf das Main Ground Combat System (MGCS) und das Future Combat Aerial System (FCAS).
- die Europäische Kommission erneut mit Nachdruck aufzurufen, rasch gesetzgeberische Maßnahmen auf EU-Ebene vorzulegen, mit denen illegale Inhalte im Internet, die den Terrorismus fördern, bekämpft werden können.
- ihre Bemühungen gemeinsam mit der Ukraine und Russland im Normandie-Format fortzusetzen, um die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk zu erleichtern, damit die Lage in der Ostukraine stabilisiert und die territoriale Integrität der Ukraine gewahrt wird.
- Fortschritte zu einer besser integrierten europäischen Verteidigung zu erzielen, die alle zivilen und militärischen Gesichtspunkte und Mittel der Krisenbewältigung der EU einschließt.

Entwicklung, Migration und Asyl

- sich für den raschen Neustart einer umfassenden Migrationsagenda einzusetzen, die folgende drei Pfeiler umfasst: (i) im Außenverhältnis stärkere Unterstützung von und Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern, aufbauend auf bestehenden Beispielen der Zusammenarbeit und Partnerschaften wie der Erklärung EU-Türkei, um zu vermeiden, dass Menschen in Richtung Europa aufbrechen, um die illegale Migration zu bekämpfen und den Rückkehrprozess zu beschleunigen; (ii) an den EU-Grenzen verbesserter Schutz der europäischen Außengrenzen durch eine anspruchsvolle Verstärkung des Personals sowie des Mandats von Frontex; (iii) im Innenverhältnis ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem, das krisenfest ist und einen fairen Kompromiss zwischen Verantwortung und Solidarität sicherstellt.
- europäische Lösungen zu verfolgen, die heute wichtiger denn je sind. Einseitige, unkoordinierte Maßnahmen werden Europa spalten, seine Bevölkerungen entzweien und das Schengen-System gefährden. Begännen die Mitgliedstaaten einseitig zu handeln, so würde dies insgesamt zu einem Anstieg der Migration nach Europa führen. Wenn man den Herausforderungen der Migration wirksam gerecht werden will, müssen alle Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen gemeinsam handeln.
- die Sekundärmigration innerhalb der EU gemeinsam und entschieden zu bekämpfen, insbesondere indem Anreize für Sekundärmigration in der neuen Dublin-Verordnung verringert werden, jedoch auch durch Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten mit dem Ziel, unter anderem zu verhindern, dass registrierte Asylsuchende in andere Länder kommen, und eine rasche Überstellung an und Rückübernahme durch die zuständigen Mitgliedstaaten sicherzustellen.
- zwei wesentliche Reformen vorzuschlagen, die über die kurzfristige Perspektive hinausreichen: (i) aufbauend auf der bestehenden Frontex eine echte europäische Grenzpolizei zu schaffen und (ii) ein Europäisches Asylbüro einzurichten, das die Asylpraxis in den Mitgliedstaaten harmonisiert und für Asylverfahren an den Außengrenzen zuständig ist.
- weiterhin mit Nachdruck eine enge Sicherheits- und Entwicklungspartnerschaft mit Afrika als vordringliche Priorität anzustreben.
- rasch eine hochrangige Gruppe der "Weisen" zur europäischen Finanzarchitektur für Entwicklung (insbesondere im Hinblick auf die jeweiligen Rollen von EIB und EBWE) einzusetzen, um dem Europäischen Rat im Dezember Vorschläge vorzulegen.

Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftspolitik

- die Verbindung zwischen den Strukturfonds und der wirtschaftspolitischen Koordination weiterzuentwickeln und die wirtschaftliche, soziale und steuerliche Angleichung zu stärken.
- eine neue mittel- bis langfristige strategische Perspektive für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung auf europäischer Ebene durch innovationsfreundliche Rechtsvorschriften, eine weitere Vertiefung des EU-Binnenmarkts und die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie auf Weltniveau zu erarbeiten.
- ihr Festhalten an offenen Märkten, am Multilateralismus und an einer ehrgeizigen EU Handelspolitik zu bekräftigen.
- die Europäische Kommission bei der Erarbeitung von Lösungen zur Modernisierung des multilateralen Handelssystems zu unterstützen, insbesondere mit Blick auf eine Stärkung der Disziplinierungen bezüglich marktverzerrender Praktiken und der Wiederherstellung der uneingeschränkten Streitbeilegungsfunktion der WTO.

Besteuerung

- die tatsächliche Steuerangleichung zwischen Frankreich und Deutschland im Bereich der Körperschaftssteuer einzuführen. Beide Länder haben sich auf einen gemeinsamen Standpunkt zum Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur Einführung einer Gemeinsamen Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage geeinigt: Wir werden diesen gemeinsam unterstützen, um das europäische Projekt zur Harmonisierung der Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage in Europa zu fördern und zu beschleunigen.
- eine EU-Einigung über eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft bis Ende 2018 herbeizuführen.

WWU

- Zur Sicherstellung einer starken Wirtschaft braucht die Europäische Union eine starke Währungsunion. Diese Währung ist der Euro, die allen Mitgliedstaaten offensteht und die nahezu alle Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit den EU-Verträgen einführen wollen. Eine gemeinsame Währung zieht spezifische Notwendigkeiten in Hinblick auf wirtschaftliche Abstimmung und Integration nach sich.
Infolgedessen haben Frankreich und Deutschland beschlossen, zentrale Maßnahmen im Rahmen des folgenden Fahrplans vorzuschlagen, um die Eurozone weiter zu stärken und zu vertiefen und sie zu einer echten Wirtschaftsunion zu machen.

Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
Als ersten Schritt müssen wir den zwischenstaatlichen ESM-Vertrag ändern, um ein gemeinsames Auffanginstrument zu integrieren, die Wirksamkeit von Vorsorgeinstrumenten für die Mitgliedstaaten zu verbessern und seine Rolle bei der Bewertung und Überwachung zukünftiger Programme zu stärken. In einem zweiten Schritt können wir dann die Einbindung des ESM in EU-Recht gewährleisten, wobei seine zentralen Steuerungselemente bewahrt werden. Ferner sollte an einem angemessenen Rahmenwerk für die Deckung des Liquiditätsbedarfs im Abwicklungsfall gearbeitet werden.
Konditionalität bleibt ein grundlegendes Prinzip des ESM-Vertrags und aller ESM-Instrumente, jedoch in Anpassung an das jeweilige Instrument. Wir erinnern daran, dass jeder Beschluss zur Bereitstellung von ESM-Stabilitätshilfe an einen Mitgliedstaat der Eurozone eine Schuldentragfähigkeitsanalyse (DSA) umfasst.
Um das bestehende Rahmenwerk zur Förderung der Schuldentragfähigkeit zu verbessern und ihre Wirksamkeit zu steigern, sollten wir damit beginnen, an der möglichen Einführung von Euro Umschuldungsklauseln mit einstufiger Aggregation zu arbeiten. Der ESM kann, sofern angemessen, in Anlehnung an die IWF Praxis den Dialog zwischen den Mitgliedstaaten und privaten Investoren erleichtern.
Der ESM sollte eine stärkere Rolle bei der Konzeption und Überwachung von Programmen in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und in Verbindung mit der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie auf der Grundlage eines zwischen der Kommission und dem ESM auszuhandelnden Kompromisses spielen. Er sollte über die Fähigkeit verfügen, die gesamtwirtschaftliche Lage in den Mitgliedstaaten zu beurteilen, und damit zur Krisenverhütung beitragen. Das sollte unter vollständiger Achtung der Verträge und ohne die Rolle der Kommission zu spiegeln geschehen.
Wann immer ein Mitgliedstaat die Finanzhilfe des ESM beantragt, kann er auch Finanzhilfe vom IWF beantragen.
Der ESM könnte umbenannt werden.
ESM-Kreditrahmen
Wir sollten bereits bestehende Vorsorgeinstrumente wirksamer gestalten, um Stabilisierung zu gewährleisten. Eine solche Unterstützung müsste die Konditionalität einschließen.
Als weitere Entwicklung der vorsorglichen bedingten Kreditlinie des ESM (PCCL) könnte Unterstützung in Anspruch genommen werden im Falle des Risikos von Liquiditätsengpässen, wenn die Gefahr besteht, dass ESM-Mitglieder nach und nach den Zugang zu Märkten verlieren, wobei keine Notwendigkeit für ein komplettes Programm besteht.
Wir werden einen Prozess auf den Weg bringen, um bis Dezember eine Absichtserklärung (term sheet) zu finalisieren.

Bankenunion
Im Hinblick auf die Bankenunion wurde im Fahrplan des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom Juni 2016 anerkannt, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen in Bezug auf Risikominderung und Risikoteilung im Finanzsektor in der jeweiligen Sequenz, bezüglich notleidender Kredite, Insolvenzregelungen, Bankenpakete und Bekämpfung der Geldwäsche.
Auffangmechanismus
Der ESM sollte als Auffangmechanismus für den einheitlichen Abwicklungsfonds dienen. Er sollte in Form eines Kreditrahmens zur Verfügung gestellt werden. Auf der Grundlage einer ausreichenden Risikominderung sollte er vor 2024 in Kraft treten.
Der Umfang des Auffangmechanismus sollte etwa dem des einheitlichen Abwicklungsfonds entsprechen, jedoch nicht größer sein. Der Auffangmechanismus sollte das Instrument der direkten Rekapitalisierung ersetzen.
Mittelfristige Steuerneutralität wird insbesondere durch Rückzahlung der gemeinsamen Auffangmittel über außerordentliche nachträgliche Beiträge durch den Bankensektor innerhalb von drei Jahren mit einer möglichen Verlängerung von zwei Jahren sichergestellt.
Unter der Voraussetzung ausreichender Fortschritte in allen einschlägigen Bereichen der Risikominderung, was von den zuständigen Stellen (Kommission, einheitlicher Aufsichtsmechanismus SSM und einheitlicher Abwicklungsausschuss SRB) zu prüfen ist, sollte das Inkrafttreten des Auffangmechanismus auf einen Zeitpunkt vor 2024 vorgezogen werden. 2020 werden die zuständigen Stellen einen Bericht über die Entwicklung notleidender Kredite und den Aufbau nachrangiger Bail in Puffer vorlegen. Auf dieser Grundlage und sofern die Risikominderung zufriedenstellend ausfällt, sollte die endgültige Entscheidung über ein beschleunigtes Inkrafttreten des Auffangmechanismus durch die Eurogruppe/den Rat (Wirtschaft und Finanzen)/den Europäischen Rat getroffen werden. Wir werden den Umfang des einheitlichen Abwicklungsfonds im Kontext der Ende 2018 erfolgenden Prüfung einschätzen und die Notwendigkeit beurteilen, die zwischenstaatliche Vereinbarung mit Blick auf den voraussichtlichen Auffangmechanismus zu überprüfen.
Auf der Grundlage der in der entsprechenden Fachgruppe bisher geleisteten Arbeit sollte bis Dezember 2018 eine Absichtserklärung (term sheet) mit den genauen Merkmalen des Auffangmechanismus für den einheitlichen Abwicklungsfonds zur politischen Beschlussfassung ausgearbeitet werden.
EDIS
Wir bekräftigen, wie wichtig es ist, die Bankenunion zu stärken, mit dem Ziel, diese zu vollenden. Das bedeutet, zu allen Elementen des Fahrplans des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom Juni 2016, sowohl Risikominderung als auch Risikoteilung in der jeweiligen Sequenz. Die Arbeit an einem Fahrplan für die Aufnahme politischer Verhandlungen über EDIS könnte nach dem Europäischen Rat im Juni begonnen werden.
Kapitalmarktunion
Wir sind entschlossen, entschiedene Fortschritte hin zu einer Kapitalmarktunion hinsichtlich aller von unseren Finanzministern abgestimmten Einzelpunkte zu erzielen.

Haushalt für die Eurozone
Wir schlagen vor, beginnend im Jahr 2021 im Rahmen der Europäischen Union einen Haushalt für die Eurozone aufzustellen, um die Wettbewerbsfähigkeit, Annäherung und Stabilisierung in der Eurozone zu fördern.
Bei Entscheidungen hinsichtlich der Finanzierung sollten die Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen berücksichtigt werden. Die Mittel würden sowohl aus nationalen Beiträgen, aus Steuereinnahmen und aus europäischen Mitteln kommen.
Der Haushalt für die Eurozone würde auf mehrjähriger Basis festgelegt. Der Haushalt für die Eurozone dient der Wettbewerbsfähigkeit und der Annäherung, was durch Investitionen in Innovationen und Humankapital erreicht wird. Aus ihm könnten neue Investitionen finanziert werden und er könnte nationale Ausgaben ersetzen.
Wir werden das Thema eines Europäischen Stabilisierungsfonds für Arbeitslosigkeit prüfen, für den Fall schwerer Wirtschaftskrisen, ohne dass es zu Transferzahlungen kommt. Frankreich und Deutschland werden eine Arbeitsgruppe einrichten, die bis zum Europäischen Rat im Dezember 2018 konkrete Vorschläge vorlegt.
Strategische Beschlüsse zum Haushalt für die Eurozone werden von den Staaten der Eurozone getroffen. Entscheidungen über Ausgaben sollten durch die Europäische Kommission durchgeführt werden.

Forschung, Innovation, Hochschulbildung, Digitales und Raumfahrt

- gemeinsam die baldige Einrichtung eines Pilotprojekts zu fördern, das bahnbrechende Innovationen innerhalb des verbleibenden Zeitraums von Horizont 2020 finanziert, und außerdem bilateral zu kooperieren.
- ein gemeinsames deutsch-französisches Zentrum für Forschung zur Künstlichen Intelligenz einzurichten.
- daran zu arbeiten, rasch die ersten "europäischen Universitäten" einzurichten, die zunächst in Form von bottom-up-Netzwerken von Universitäten in der gesamten EU bestehen.
- eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die Vorschläge macht, wie die EU die richtigen Antworten auf neue Herausforderungen in der Weltraumpolitik und Raumfahrtindustrie (insbesondere "NewSpace") geben kann.
- im Bereich der Trägersysteme ihre uneingeschränkte Unterstützung für das Ariane 6 Programm der Europäischen Weltraumorganisation zu bekräftigen.

Klima

- sich dazu zu verpflichten, das Übereinkommen von Paris auf allen Ebenen ehrgeizig umzusetzen und die weltweiten Bemühungen im Wege des Multilateralismus zu intensivieren; in diesem Zusammenhang hat der Petersberger Klimadialog ein starkes Signal ausgesandt.
- eine EU-Strategie 2050 zum langfristigen Übergang zur Kohlenstoffneutralität zu entwickeln, die nicht nur eine Notwendigkeit ist, sondern auch eine wirtschaftliche Chance darstellt.
- sicherzustellen, dass die EU auf der COP24 neue Verpflichtungen eingeht, ihre national festgelegten Beiträge (NDC) bis Anfang 2020 zu aktualisieren und dabei mögliche sektorale Emissionsminderungen durch gegenwärtige oder zukünftige Übereinkünfte auf EU-Ebene zu berücksichtigen.
- eine gemeinsame interministerielle hochrangige Arbeitsgruppe zum Klimawandel einzusetzen, um die Zusammenarbeit an diesem Querschnittsthema zu intensivieren und gemeinsame Auffassungen zur Energiewende sowie Instrumente zur Freisetzung nachhaltiger finanzieller und wirtschaftlicher Anreize zu entwickeln, was auch das Thema Bepreisung von Kohlenstoffemissionen umfasst.

Reform der EU-Institutionen

- daran zu arbeiten, dass die Europäische Kommission weniger Kommissionsmitglieder hat, als es Mitgliedstaaten gibt, wie dies im Vertrag von Lissabon vorgesehen ist.
- ab 2024 länderübergreifende Listen für die Europawahl vorzusehen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Juni 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2018/06/2018-06-19-erklaerung-meseberg.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2018

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