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WISSENSCHAFT/1373: TU Berlin kritisiert Situation in der Türkei scharf (idw)


Technische Universität Berlin - 04.07.2017

TU Berlin kritisiert Situation in der Türkei scharf

Kein Entzug der Ehrendoktorwürde für Binali Yildirim


Der Akademische Senat der TU Berlin hat am 28. Juni 2017 auf seiner 773. Sitzung einstimmig eine Resolution betreffend der Ehrendoktorwürde von Binali Yildirim beschlossen.

Die Resolution im Wortlaut:

Die Mitglieder des Akademischen Senats der TU Berlin äußern hiermit öffentlich und unmissverständlich ihre Kritik an der zunehmend angespannten Situation in der Türkei. Der Umgang der derzeitigen Regierung mit kritischen und nicht regierungstreuen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in diesem Land ist nicht akzeptabel - ihnen werden Disziplinarverfahren, Entlassungen, Festnahmen oder Ausreiseverbote angedroht oder verhängt. Die Achtung der Menschenwürde und der Freiheit von Wissenschaft und Forschung sind für einen demokratischen Staat und dessen wissenschaftliche Einrichtungen unverzichtbar und unverhandelbar. Wir fordern alle Politikerinnen und Politiker in der Türkei auf, diese Missstände in ihrem Land zu beseitigen. Alle Menschen haben ein Recht auf Wissenschaftsfreiheit und Freiheit der Gedanken.

Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Verhältnisse in der Türkei nicht aus dem öffentlichen Blickfeld geraten. Wir werden Missstände auch weiterhin benennen und deren Abschaffung einfordern, das sind wir den zu Unrecht eingeschränkten, verhafteten oder verfolgten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern schuldig. Ein Ziel dieser Resolution ist es, sie und die breite Öffentlichkeit wissen zu lassen, dass wir an ihrer Seite sind.

Die TU Berlin hat im Jahr 2011 die Ehrendoktorwürde an Binali Yildirim verliehen, der mittlerweile das Amt des Ministerpräsidenten der Türkei innehat. Die TU bedauert die damalige Vergabe und betont ausdrücklich, dass Herr Yildirim heute keine solche Ehrung mehr erfahren würde. Allerdings kommt ein Titelentzug ebenfalls nicht in Betracht, da ein solcher nach aktueller Gesetzeslage und somit rechtskonform eindeutig nur bei wissenschaftsbezogenen Vergehen erfolgen darf.

Die TU Berlin verurteilt die Unterlassung von aktiver Hilfe zur Aufhebung der benannten Zustände bei allen Personen deutlich und besonders bei einem Träger ihrer Ehrendoktorwürde. Auch wenn das Vorgehen des Ministerpräsidenten als verwerflich empfunden wird, kommt ein Titelentzug ohne rechtliche Grundlage für die TU Berlin nicht in Frage.

Die TU Berlin wird in Zukunft ihre Vergabepraxis - nicht ihre Regeln, die allen juristischen Prüfungen standhalten - der Ehrendoktorwürde in jedem individuellen Fall kritisch prüfen und hinterfragen. Die TU Berlin ist eine starke und international vernetzte Forschungs- und Lehruniversität. Wissenschaftliche exzellente Leistungen müssen der alleinige Ausgangspunkt für eine Vergabe der Ehrendoktorwürde sein.

Die TU Berlin wird sich nicht zuletzt auch aufgrund ihrer vielen Beziehungen zu türkischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin für Freiheit von Forschung und Lehre in der Türkei einsetzen. Sie wird sich mit den aktuellen Geschehnissen fortlaufend intensiv und öffentlich auseinandersetzen.



Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution52

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Technische Universität Berlin, Stefanie Terp, 04.07.2017
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2017

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