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WISSENSCHAFT/1378: Wissenschaftsrat - Ergebnisse der Sommersitzungen in Bremen (idw)


Wissenschaftsrat - 17.07.2017

WR-Sitzungen im Zeichen der Medizin | Ergebnisse der Sommersitzungen in Bremen


Im Mittelpunkt der diesjährigen Sommersitzungen des Wissenschaftsrates standen dieses Mal medizinische Themen:

Das Modell der Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung (DZG) ist gut geeignet, die verschiedenen für den Translationsprozess relevanten Akteure deutschlandweit institutionell zu vernetzen und durch geeignete Strukturen mit einer langfristigen Perspektive zu unterstützen. Zu diesem Urteil gelangt der Wissenschaftsrat in seiner jüngst veröffentlichten Begutachtung dieses Fördermodells. Ungeachtet der grundsätzlich positiven Bewertung sieht der Wissenschaftsrat Entwicklungsbedarf, wenn es darum geht, das Potenzial der DZG voll zur Wirkung zu bringen. Unter anderem empfiehlt er, die bisherige Struktur des Finanzierungsmodells der DZG weiterzuentwickeln.

Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat sich im Integrationsmodell, das 2009 mit dem Universitätsmedizingesetz eingeführt wurde, sowohl in Forschung und Lehre als auch ökonomisch gut entwickelt. Dazu haben vor allem die vom Universitätsmedizingesetz etablierten Rahmenbedingungen und die zielgerichtete Interaktion der Organe der Universitätsmedizin am Standort beigetragen. Die Ausgestaltung des Integrationsmodells - in dem Fakultät und Klinikum in einer gemeinsamen Rechtspersönlichkeit und mit gemeinsamer Leitungsstruktur zusammengeführt sind - wird insgesamt positiv bewertet.

Auf seinen Sommersitzungen hat der Wissenschaftsrat zudem sechs Verfahren der Institutionellen Akkreditierung beraten: BSP Business School - Hochschule für Management, Berlin (BSP), MSH Medical School Hamburg, Fachhochschule für Interkulturelle Theologie Hermannsburg (FIT), SRH Hochschule für Gesundheit, Gera (SRH Gera) (Reakkreditierung), Hochschule für Künste im Sozialen Ottersberg (HKS Ottersberg) (Reakkreditierung), ESMOD Berlin - Internationale Kunsthochschule für Mode.

Zwölf Konzepte für umfangreiche Forschungsinfrastrukturen hat ein vom Wissenschaftsrat eingesetzter Ausschuss auf Bitte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung detailliert begutachtet und vergleichend bewertet. Dabei handelt es sich um Instrumente, Großgeräte und Informationsinfrastrukturen aus den Gebieten Natur- und Technikwissenschaften, Umwelt- und Erdsystemwissenschaften sowie Biowissenschaften und Medizin. Ziel des Bewertungsverfahrens ist es, eine Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme von Vorhaben in die Nationale Roadmap in der kommenden Legislaturperiode zu schaffen.


Weitere Informationen unter:
https://www.wissenschaftsrat.de/home.html

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution415

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WR empfiehlt Weiterentwicklung des Fördermodells Deutsche Zentren der Gesundheitsforschung

Das Modell der Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung (DZG) ist gut geeignet, die verschiedenen für den Translationsprozess relevanten Akteure deutschlandweit institutionell zu vernetzen und durch geeignete Strukturen mit einer langfristigen Perspektive zu unterstützen. Zu diesem Urteil gelangt der Wissenschaftsrat in seiner jüngst veröffentlichten Begutachtung dieses Fördermodells.

"Mit den Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung ist ein wertvoller Mehrwert für das deutsche Wissenschaftssystem geschaffen", unterstreicht die Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professorin Martina Brockmeier, diese positive Einschätzung.

Die sechs Zentren der Gesundheitsforschung wurden im Zeitraum von 2009 bis 2012 auf Initiative der Bundesregierung gegründet. Ihre Aufgabe ist es, Prävention, Diagnostik, Therapie und Versorgung zu spezifischen Volkskrankheiten, wie beispielsweise Diabetes, Demenz und Krebs, zu verbessern. Ihr Wirken zielt darauf ab, den Transfer von Forschungsergebnissen aus dem Labor in die breite medizinische Versorgung, die sogenannte "Translation", zu verbessern und damit die Bekämpfung dieser Krankheiten voranzutreiben. Dafür bündeln diese Zentren die in verschiedenen universitären wie außeruniversitären Einrichtungen vorhandene Forschungsexpertise zu den jeweiligen Volkskrankheiten über Institutionengrenzen hinweg.

Ungeachtet der grundsätzlich positiven Bewertung sieht der Wissenschaftsrat Entwicklungsbedarf, wenn es darum geht, das Potenzial der DZG voll zur Wirkung zu bringen. So empfiehlt er den Zuwendungsgebern in Bund und Ländern, die bisherige Struktur des Finanzierungsmodells der DZG weiterzuentwickeln, da sie mit verschiedenen Nachteilen verbunden ist. Diese entstehen vor allem durch die projektförmig befristete Weiterleitung von Mitteln über einen zentralen Partner. Der Wissenschaftsrat rät daher dazu, künftige DZG als Vereine mit eigener Rechtspersönlichkeit direkt zu finanzieren ("Direktfinanzierungsmodell").

Weiterhin wird empfohlen, das erhebliche Vernetzungspotenzial der DZG weiter auszubauen, insbesondere in der Bearbeitung gemeinsamer übergreifender wissenschaftlicher Fragen wie der Prävention von Volkskrankheiten. Eine bedeutende Funktion weist der Wissenschaftsrat den DZG im Bereich der zunehmend wichtigen medizinischen Forschungsdaten zu: Mit ihrer vernetzten Struktur sind sie ein zentraler Akteur, um die übergreifende Standardisierung von Prozessen und Datenformaten voranzutreiben. Zudem sollten sie ihre Infrastrukturen einem möglichst großen Forscherkreis zur Verfügung stellen. Eine weitere wichtige Rolle kommt den DZG bei der Förderung von Nachwuchs mit spezifischer Translationskompetenz zu. Die DZG sollten attraktive Förderprogramme, Karrierewege und Zielpositionen für forschende Ärztinnen und Ärzte anbieten.

Was die Verbesserung von Translation angeht, so steht eine abschließende Beurteilung des Erfolgs der einzelnen Zentren aus nachvollziehbaren Gründen noch aus: Zum einen dauert es meist einen längeren Zeitraum, bis medizinische Forschungsergebnisse in der Behandlung des Patienten angekommen sind, die DZG existieren aber großenteils erst wenige Jahre; zum anderen sind geeignete Bewertungskriterien für Translation - auch international - bisher noch nicht etabliert. In deren Entwicklung und Etablierung sollten sich die DZG angemessen einbringen, der Wissenschaftsrat gibt einen ersten Orientierungsrahmen dafür vor.

Schließlich äußert sich der Wissenschaftsrat zur Gründung neuer DZG: Zunächst gilt es, ein Themengebiet für ein neues DZG zu bestimmen. Neben der wissenschaftlichen Reife des Feldes und dem gesellschaftlichen Bedarf sollten - sofern weiterhin Volkskrankheiten im Fokus stehen - Krankheitslast und Krankheitskosten für den Auswahlprozess leitend sein. In einem klar definierten Verfahren sollten anschließend die dafür geeigneten Standorte und Konzepte ausgewählt werden. Bevor allerdings neue DZG gegründet werden, müssen zunächst die bestehenden DZG weiterentwickelt und konsolidiert werden, betont der Wissenschaftsrat.

"Der Erfolg der DZG hängt maßgeblich von ihren starken Partnern und einer starken Forschungslandschaft ab. Um dieses Fundament zu sichern, braucht die medizinische Forschung in Deutschland auch künftig ein vielfältiges Förderinstrumentarium, in dem die DZG einen wichtigen Platz einnehmen", so Brockmeier abschließend.


Weitere Informationen unter:
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6413-17.pdf
- Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung

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Wissenschaftsrat | Universitätsmedizin Mainz auf gutem Weg

Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat sich im Integrationsmodell, das 2009 mit dem Universitätsmedizingesetz (UMG) eingeführt wurde, sowohl in Forschung und Lehre als auch ökonomisch gut entwickelt. Dazu haben vor allem die von diesem Gesetz etablierten Rahmenbedingungen und die zielgerichtete Interaktion der Organe der Universitätsmedizin am Standort beigetragen.

Die Ausgestaltung des Integrationsmodells - in dem Fakultät und Klinikum in einer gemeinsamen Rechtspersönlichkeit und mit gemeinsamer Leitungsstruktur zusammengeführt sind - wird insgesamt positiv bewertet. Mit Blick auf die Leitungsstrukturen empfiehlt der Wissenschaftsrat, den Aufsichtsrat von zwölf auf zehn Mitglieder zu verkleinern und die Rolle des Pflegevorstands zu stärken.

Drei Forschungsschwerpunkte - Immuntherapie, Translationale Neurowissenschaften, Translationale Vaskuläre Biologie sowie der Potenzialbereich BiomaTiCS - wurden in den letzten Jahren erfolgreich weiterentwickelt. "Die positive Entwicklung in der Forschung zeigt sich insbesondere in den um ein Drittel erhöhten Drittmitteleinwerbungen, der Etablierung einer Standortmitgliedschaft in zwei Zentren für Gesundheitsforschung, in der Einrichtung eines Helmholtz-Instituts (HI-TRON), der Einwerbung mehrerer Verbundförderinstrumente sowie von zwei Forschungsbauten", fasst die Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professorin Martina Brockmeier, die Erfolge zusammen. Künftig sollten die Translationale Forschung, das heißt der Transfer von Forschungsergebnissen aus dem Labor in die breite medizinische Forschung, und Klinische Studien (Investigator Initiated Trials) noch stärker gefördert und die Verbindung zwischen den Forschungsschwerpunkten und der Krankenversorgung gestärkt werden.

Die wirtschaftliche Entwicklung konnte konsolidiert und das Jahresdefizit deutlich reduziert werden. Eine weitere Verbesserung der Wirtschaftlichkeit am Standort Mainz hängt auch ganz wesentlich von den Infrastrukturen ab. Bei der Forschungs- und IT-Infrastruktur sieht der Wissenschaftsrat neben dem baulichen Sanierungsbedarf noch großes Potenzial in der Digitalisierung, der Optimierung der IT-Prozesse, der Standardisierung im klinischen Bereich und der IT-Sicherheit. Es wird daher empfohlen, die Umsetzung der Bau-Masterplanung zu beschleunigen und ein integriertes IT-Konzept zu entwickeln. Zudem sollte die geplante Übernahme des Diakoniekrankenhauses in Ingelheim aktiv gesteuert und zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit wie zur Profilschärfung genutzt werden.

Die finanziellen Anstrengungen des Landes, die Universitätsmedizin zu unterstützen, werden begrüßt. Es wird allerdings dringend empfohlen, die mittelfristige finanzielle Planungssicherheit durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu erhöhen und mehr Mittel für Investitionen, Digitalisierung in Lehre und Krankenversorgung, IT-Sicherheit, und für die Verstetigung der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz über das Jahr 2018 hinaus bereitzustellen. Des Weiteren sollte das Land eine Übernahme der Bestandsschulden der Universitätsmedizin prüfen.


Weitere Informationen unter:
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6411-17.pdf
- Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

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Wissenschaftsrat | Sechs Entscheidungen in Verfahren der Institutionellen Akkreditierung

Auf seinen Sommersitzungen hat der Wissenschaftsrat sechs Verfahren der Institutionellen Akkreditierung beraten, darunter die BSP Business School - Hochschule für Management, Berlin, die ESMOD Berlin - Internationale Kunsthochschule für Mode, die MSH Medical School Hamburg, die SRH Hochschule für Gesundheit, Gera, die Hochschule für Künste im Sozialen Ottersberg sowie die Fachhochschule für Interkulturelle Theologie Hermannsburg (FIT). Die Ergebnisse im Einzelnen:

Die BSP Business School - Hochschule für Management, Berlin (BSP) wird vom Wissenschaftsrat für die Dauer von fünf Jahren mit Auflagen akkreditiert.

Die BSP wurde 2010 in Potsdam gegründet. 2012 zog die Hochschule nach Berlin um und erhielt ihre auf fünf Jahre befristete staatliche Anerkennung. Seit 2013 betreibt die BSP zusätzlich einen Campus in Hamburg. Trägerin der Hochschule ist die BSP Business School GmbH. Die Hochschule bietet ihren insgesamt 1.080 Studierenden Bachelor- und Masterstudiengänge in den Bereichen Management und Wirtschaftspsychologie an.

Der Wissenschaftsrat würdigt die praxisorientierte akademische Ausbildung, in der die betriebswirtschaftlichen und wirtschaftspsychologischen Schwerpunkte der Hochschule gut miteinander verzahnt werden. Unter der Leitlinie "Management in der Gestaltung von Veränderungsprozessen" werden an der Hochschule verschiedene Forschungsvorhaben durchgeführt, die durch ein vielfältiges Förderinstrumentarium seitens der Hochschule unterstützt werden. Positiv hervorzuheben ist ferner, dass die BSP eine umfangreiche Aufstockung der Anzahl ihrer Professorinnen und Professoren plant und der Qualitätssicherung eine erkennbar hohe Bedeutung beimisst. Nicht vollständig überzeugen können hingegen die dem Senat zugewiesenen Aufgaben und dessen Zusammensetzung und die Aufgabenverteilung innerhalb der Hochschulleitung. Kritisch gesehen wird auch die Präsenz der Betreiberin in akademischen Gremien.

Der Wissenschaftsrat verbindet die Akkreditierung mit Auflagen, die eine Überarbeitung der Grund- und Berufungsordnung zum Ziel haben. Der geplante Personalaufwuchs muss sich zudem auch auf die Sportpsychologie als einem Teilbereich der Hochschule erstrecken, der bislang personell nicht angemessen ausgestattet ist.

Im Fall der ESMOD Berlin - Internationale Kunsthochschule für Mode hat sich der Wissenschaftsrat gegen eine Akkreditierung ausgesprochen.

Die ESMOD Berlin geht zurück auf eine bereits im Jahr 1994 gegründete Modefachschule und wurde im Jahr 2011 als Hochschule befristet staatlich anerkannt. Sie befindet sich in Trägerschaft einer Gesellschaft mit zwei natürlichen Personen als Gesellschaftern und fungiert als Franchisenehmerin eines global agierenden Netzwerks von Modefachschulen und Hochschulen. Angeboten werden ein Bachelor- und ein Masterstudiengang, in die insgesamt rund 220 Studierende eingeschrieben sind.

Der Wissenschaftsrat moniert insbesondere die mangelhafte Umsetzung der in den Ordnungen vorgesehenen Leitungs- und Entscheidungsstrukturen, die Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit durch die Regelungen des Franchisevertrags, die unzureichende Personalausstattung sowie die fehlenden Leistungen im Bereich von Forschung bzw. Kunstausübung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es der ESMOD Berlin nicht gelungen ist, sich von einer nichthochschulischen Vorgängereinrichtung zu einer Hochschule zu entwickeln und sie insbesondere den Selbstanspruch als Kunsthochschule nicht einzulösen vermag.

Die MSH Medical School Hamburg wird vom Wissenschaftsrat zunächst für die Dauer von drei Jahren mit Auflagen akkreditiert. Der Akkreditierungszeitraum verlängert sich bei fristgerechter Erfüllung der Auflagen auf fünf Jahre.

Die MSH Medical School Hamburg nahm den Studienbetrieb 2010 auf und ist befristet staatlich anerkannt. Die Hochschule befindet sich in Trägerschaft einer Gesellschaft mit einer Alleingesellschafterin. An der Hochschule studieren rd. 2.250 Studierende in 21 Bachelor- und Masterstudiengängen in Psychologie, Gesundheit, Therapie und weiteren Bereichen.

Der Wissenschaftsrat würdigt das überzeugende Profil der Hochschule, die teilweise starken Forschungsleistungen, die räumliche und sächliche Ausstattung sowie die Finanzierung. Kritisch sieht der Wissenschaftsrat die Leitungs- und Organisationsstrukturen, die geringe Zahl an wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen sowie die präsente Stellung der Betreiberin auch in akademischen Bereichen.

Die Akkreditierung ist mit Auflagen zur Hochschulgovernance, zur akademischen Selbstverwaltung und zum akademischen Mittelbau verbunden.

Die SRH Hochschule für Gesundheit, Gera (SRH Gera) wird vom Wissenschaftsrat für die Dauer von drei Jahren mit Auflagen reakkreditiert.

Die SRH Hochschule für Gesundheit, Gera wurde im Jahr 2006 gegründet. Die Institutionelle Erstakkreditierung erfolgte im Januar 2010 für die Dauer von fünf Jahren. In den Jahren 2012 und 2013 wurden sechs neue Außenstandorte in Kooperation mit den SRH Fachschulen eingerichtet. Alleingesellschafterin der Trägergesellschaft ist die SRH Higher Education GmbH. Die SRH Gera bietet ihren rd. 1.000 Studierenden sechs Bachelor- und vier Masterstudiengänge in den Bereichen Gesundheit und Soziales in verschiedenen Studienformaten an.

Der Wissenschaftsrat würdigt das Bestreben der SRH Gera, durch ihr Studienangebot zur Akademisierung der Gesundheitsfachberufe beizutragen. Die Hochschule hat sich am Standort Gera etabliert und konnte ihre Studierendenzahlen durch eine stetige Erweiterung und Flexibilisierung des Studienangebots in der Vergangenheit beständig steigern. Positiv hervorzuheben ist ferner, dass die SRH die Prozesse der Qualitätssicherung verbindlich geregelt hat. Kritisch sieht der Wissenschaftsrat die zu geringe Zahl an Professorinnen und Professoren, was sich u. a. darin zeigt, dass die professorale Abdeckung der Lehre nicht in allen Studiengängen die notwendige 50 Prozent-Quote erreicht. Zudem sind die bisher an der SRH Gera erbrachten Forschungsleistungen und die institutionellen Rahmenbedingungen für die Forschung insbesondere mit Blick auf die nötige Forschungsbasierung der Masterstudiengänge nicht hinreichend. Ferner stellt die Ausstattung der Bibliothek nicht an allen Standorten eine angemessene Literaturversorgung sicher.

Entsprechend ist die Reakkreditierung mit Auflagen zur professoralen Personalausstattung, zur Forschung, zur Ausstattung der Bibliothek sowie zur Hochschulgovernance verbunden.

Die Hochschule für Künste im Sozialen Ottersberg (HKS Ottersberg) wird vom Wissenschaftsrat mit Auflagen für die Dauer von fünf Jahren reakkreditiert.

Die HKS Ottersberg geht auf eine Freie Kunststudienstätte zurück und ist seit 1984 vom Land Niedersachsen als Fachhochschule staatlich anerkannt. Die letzte Reakkreditierung durch den Wissenschaftsrat erfolgte im Jahr 2012. An der HKS Ottersberg studieren rd. 400 Studierende in drei Bachelorstudiengängen sowie einem Masterstudiengang in den Bereichen Freie Bildende Kunst, Kunsttherapie und Theaterpädagogik.

Der Wissenschaftsrat würdigt das angewandte und künstlerische Profil der HKS Ottersberg und ihre Bedeutung für das regionale Umfeld. Auch die Leistungen in Forschung und Kunstausübung sind für eine Hochschule dieser Art und Größe beachtlich. Der Wissenschaftsrat begrüßt die Planungen der Hochschule zur Ausdifferenzierung des bestehenden Studienangebotes und zur Einführung neuer Studiengänge. Hierfür sieht er jedoch zusätzlichen Bedarf mit Blick auf das hauptberufliche professorale Personal.

Die Reakkreditierung ist daher mit einer Auflage zum Personalaufwuchs verbunden. Eine weitere diesbezügliche Auflage knüpft der Wissenschaftsrat an die vorgesehene Einführung und curriculare Ausgestaltung eines neuen Studiengangs.

Die Fachhochschule für Interkulturelle Theologie Hermannsburg (FIT) wird vom Wissenschaftsrat für die Dauer von fünf Jahren mit Auflagen akkreditiert.

Die Fachhochschule für Interkulturelle Theologie Hermannsburg ging 2011 aus dem Missionsseminar Hermannsburg hervor und wurde 2012 vom Land Niedersachsen als Fachhochschule befristet staatlich anerkannt. Derzeit sind an der Hochschule 44 Studierende in zwei Bachelorstudiengänge eingeschrieben. Hinzu kommen 40 Gasthörerinnen und -hörer aus dem Masterstudiengang Intercultural Theology, den die Georg-August-Universität Göttingen in Kooperation mit der FIT anbietet.

Der Wissenschaftsrat würdigt, dass die FIT mit der internationalen Zusammensetzung ihrer Studierenden und dem teilweise englischsprachigen Lehrbetrieb ihrem hohen Anspruch an die Internationalität der Hochschule bereits weitgehend gerecht wird. Die Forschungsleistungen sind angesichts des noch jungen Alters der Hochschule beachtlich und zeugen von dem hohen Stellenwert, den die Forschung an der FIT genießt. In der Grund- und Berufungsordnung sind einige Anpassungen vorzunehmen. Nachbesserungsbedarf besteht noch hinsichtlich der Bibliothek, deren Bestände großenteils nicht dem aktuellen Stand der Forschung entsprechen. Zudem werden digitale Medien bei der Literaturversorgung der Studierenden noch nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Wissenschaftsrat verbindet die Akkreditierung mit Auflagen zur Governance und zur Erarbeitung und Implementierung eines Bibliothekskonzepts.


Weitere Informationen unter:
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6387-17.pdf
- BSP Business School

https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6381-17.pdf
- ESMOD Berlin

https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6379-17.pdf
- FIT Hermannsburg

https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6377-17.pdf
- HKS Ottersberg

https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6385-17.pdf
- MSH Hamburg

https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6383-17.pdf
- SRH Gera

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Wissenschaftsrat | Nächste Generation von Forschungsinfrastrukturen bewertet

Zwölf Konzepte für umfangreiche Forschungsinfrastrukturen hat ein vom Wissenschaftsrat eingesetzter Ausschuss auf Bitte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung detailliert begutachtet und vergleichend bewertet. Dabei handelt es sich um Instrumente, Großgeräte und Informationsinfrastrukturen aus den Gebieten Natur- und Technikwissenschaften, Umwelt- und Erdsystemwissenschaften sowie Biowissenschaften und Medizin. Ziel des Bewertungsverfahrens ist es, eine Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme von Infrastrukturvorhaben in die Nationale Roadmap in der kommenden Legislaturperiode zu schaffen.

Mit der erneuten Durchführung des wissenschaftsgeleiteten Bewertungsverfahrens ist das in einem 2013 abgeschlossenen Pilotprozess erprobte Verfahren nunmehr fest etabliert.

Für die Aufnahme in das Roadmap-Verfahren und damit auch in die wissenschaftsgeleitete Bewertung kamen Vorhaben von nationaler Bedeutung in Frage, die auf eine lange Nutzungsdauer von mindestens 10 Jahren angelegt sind und deren Nutzung offen und auf Basis wissenschaftlicher Qualitätsmaßstäbe geregelt ist. Die Investitionskosten müssen mindestens 50 Mio. Euro, bei geistes- und sozialwissenschaftlichen Vorhaben 20 Mio. Euro betragen. Bewertet werden können sowohl lokalisierte als auch verteilte Infrastrukturvorhaben. Bei internationalen Vorhaben ist der deutsche Anteil Gegenstand der Bewertung.

Alle Vorhaben wurden in vier Dimensionen bewertet:

• Die Dimension Wissenschaftliches Potenzial erfasst die Bedeutung des Vorhabens für die Erschließung neuer oder die Entwicklung bestehender Forschungsfelder.

• In der Dimension Nutzung werden die Größe und Herkunft der Nutzergruppen sowie die Regelung des Zugangs zur geplanten Forschungsinfrastruktur geprüft. Auch das Datenkonzept spielt hier eine Rolle.

• Die Dimension Umsetzbarkeit umfasst technische sowie personelle und institutionelle Voraussetzungen der Trägereinrichtung(en) und damit verbundene Risiken.

• In der Dimension Bedeutung für den Wissenschaftsstandort Deutschland werden die Relevanz des Vorhabens für Deutschlands Wissenschaftslandschaft sowie die Auswirkungen auf deren Sichtbarkeit und Attraktivität bewertet.

Jedes Vorhaben wurde zunächst von drei Gutachterinnen und Gutachtern begutachtet, die zu mehr als 85 % aus dem Ausland kamen. Auf Basis der Gutachten und der darin aufgeworfenen Fragen fand eine Diskussion mit den Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Konzepte statt. Anschließend wurden zunächst die Einzelgutachten zusammengeführt, um dann in jeder der vier genannten Dimensionen die Vorhaben miteinander zu vergleichen.

Der Vergleich diente dazu, die qualitativen Bewertungen über die verschiedenen Wissenschaftsgebiete hinweg auszutarieren, mündete aber auch in der Vergabe von standardisierten Bewertungen auf einer fünfstufigen Skala von ausreichend bis herausragend in jeder der Bewertungsdimensionen. Gesamtbewertungen oder Rangplätze wurden nicht vergeben.

Parallel wurden alle Vorhaben im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durch einen Projektträger einer wirtschaftlichen Bewertung unterzogen. Die Ergebnisse beider Verfahren werden in der kommenden Legislaturperiode Grundlage für die Entscheidung der Bundesregierung über die Aufnahme in die Nationale Roadmap sein. Mit der Veröffentlichung der Nationalen Roadmap ist Anfang 2018 zu rechnen.


Weitere Informationen unter:
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6410-17.pdf
- Bericht zur wissenschaftsgeleiteten Bewertung umfangreicher Forschungsinfrastrukturvorhaben für die Nationale Roadmap

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Wissenschaftsrat, Dr. Christiane Kling-Mathey, 17.07.2017
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2017

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