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GEWERKSCHAFT/161: Betriebliches Eingliederungsmanagement oft nur mit Anstrengung durchsetzbar (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 21. Mai 2014

Betriebliches Eingliederungsmanagement oft nur mit Anstrengung durchsetzbar - ver.di fordert Stärkung der Schwerbehindertenvertretung



Berlin, 21.05.2014 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat das gesetzlich verankerte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) für längerfristig Erkrankte als "Wegbereiter einer modernen Arbeitsschutzpolitik" gewürdigt und gleichzeitig Verbesserungen angemahnt. "Das gesetzlich verankerte betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Pionier sozialer Lebenslaufpolitik", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Eva Maria Welskop-Deffaa am Mittwoch anlässlich der Tagung "Zehn Jahre BEM - eine Erfolgsgeschichte?" in Berlin.

Der Anspruch auf Wiedereingliederung nach langwieriger Erkrankung ist vor zehn Jahren gesetzlich verankert worden und verpflichtet den Arbeitgeber zu begleitenden Maßnahmen, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfallen. Ziel ist eine begleitende Unterstützung der Rückkehr in die Berufstätigkeit. Durch gezielte Anpassungen des Arbeitsplatzes sei dauerhafte Erwerbsunfähigkeit oft vermeidbar, so Welskop-Deffaa. Auch könne durch eine schrittweise Rückkehr in den Berufsalltag Überforderungen erfolgreich vorgebeugt werden.

Welskop-Deffaa forderte eine Weiterentwicklung des BEM nach Maßgabe der UN-Behindertenrechtskonvention. Dazu seien die Beteiligungsrechte der Betriebsräte klarer zu definieren und Schwerbehindertenvertretungen zu stärken. Behindertengerechte Ausgestaltung der Arbeitsplätze sei heute oft nur mit großer Anstrengung gegen wachsenden Druck auf die Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Unterstützung bei der Anpassung des Arbeitsplatzes gehöre zu den Hauptaufgaben, mit denen Schwerbehindertenvertretungen nicht nur im Kontext des BEM konfrontiert seien, so eine aktuelle ver.di-Auswertung im Rahmen des DGB-Index "Gute Arbeit". Fast drei Viertel der Betroffenen, deren Arbeitsplatz behindertengerecht ausgestattet ist, bestätigten, in ihrem Betrieb gebe es eine Schwerbehindertenvertretung. Insgesamt gaben 48,8 Prozent der Befragten an, in ihrem Betrieb sei keine Schwerbehindertenvertretung gewählt.

Wichtiges Zukunftsthema für ver.di ist die bessere Verschränkung von betrieblichem Eingliederungsmanagement und beruflicher und medizinischer Rehabilitation (Reha). Diese Verbindung sei zwar im Sozialgesetzbuch (SGB) IX gefordert, in der Realität gebe es aber häufig Brüche zwischen betrieblichen Anforderungen und Praxis der Sozialversicherungen - zulasten der Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. "Hier sind die Gewerkschaften als Brückenbauer gefragt, weil sie über die Schwerbehindertenvertretung in der betrieblichen Welt und über die Selbstverwalter bei den Sozialversicherungsträgern verantwortlich aktiv sind", unterstrich Welskop-Deffaa.

Im Vorfeld der Schwerbehindertenvertretungswahlen 2014 wird ver.di mit umfangreichen Informations- und Werbematerial die Themen der Tagung weiter vertiefen.

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Quelle:
Presseinformation vom 21.05.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2014