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GEWERKSCHAFT/338: Corona-Krise - Sozialschutz-Paket der Bundesregierung verfehlt Ziel (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 22. März 2020

Corona-Krise: Sozialschutz-Paket der Bundesregierung verfehlt Ziel - Jetzt ausreichendes Kurzarbeitergeld statt Sozialhilfe - Keine Ausweitung der Arbeitszeit


Berlin - Millionen von Beschäftigten droht der schnelle Weg in staatliche Sozialleistungen. Das geht aus den geplanten Gesetzesänderungen hervor, die die Bundesregierung unter dem Stichwort 'Sozialschutz-Paket' zur Bewältigung der Corona-Pandemie verabschieden will.

Die Bundesregierung versäume, die Arbeitgeber dazu zu verpflichten, das Kurzarbeitergeld aufzustocken - oder gesetzlich ein existenzsicherndes Niveau festzulegen, wie das beispielsweise in Österreich geschehe. "Der in Deutschland vorgesehene Wert für das Kurzarbeitergeld von nur 60 Prozent reicht insbesondere für die vielen Beschäftigten mit mittleren und niedrigeren Einkommen nicht aus. Besonders übel dran sind Teilzeitbeschäftigte. In der Konsequenz beschreibt das geplante 'Sozialschutz-Paket' der Bundesregierung den Weg von vermutlich Millionen von Menschen in das System staatlicher Sozialleistungen. Im Kern bedeuten die Pläne: Hartz IV für sehr viele Menschen, mit besserer Regelung zum Wohngeld und ohne Vermögensprüfung", kritisierte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Sonntag. Zudem werde die Bundesagentur für Arbeit mit den zusätzlichen Aufgaben komplett überlastet. Das sei mit Blick auf die ohnehin schon hohe Arbeitsbelastung bei der Beschäftigten dort unverantwortlich.

Neben umfangreichen Liquiditätshilfen und Überbrückungskrediten solle den Unternehmen nach den Plänen der Bundesregierung im Rahmen des Kurzarbeitergeldes vom ersten Tag an die komplette Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zufließen - dies ohne eine Vorgabe dazu, das Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten aufzustocken. "100 Prozent für die Betriebe - und nur 60 Prozent für die Beschäftigten, das ist krass ungerecht", sagte Werneke weiter.

Zudem sei die ebenfalls im Sozialschutz-Paket vorgesehene Ermächtigung zur Aussetzung des Arbeitszeitgesetzes das völlig falsche Signal. "Die Beschäftigten vor allem in den Krankenhäusern und den weiteren Bereichen der Daseinsvorsorge müssen stattdessen so gut wie möglich entlastet und geschützt werden. Sie verdienen unserer Solidarität, anstatt Zwangsmaßnahmen ausgesetzt zu werden. Ohne ausreichende Ruhezeiten, werden viele Beschäftigte - insbesondere im Gesundheitswesen - in eine komplette Überforderung geraten", warnte Werneke. Alle Prognosen deuteten darauf hin, dass der Höhepunkt der Infektionswelle und, damit einhergehend, der Auslastung der erforderlichen Behandlungskapazitäten erst noch bevorstehe.

"Von der Bundesagentur für Arbeit über den Lebensmittelhandel bis zu Gesundheit und Pflege, die Menschen arbeiten an der Belastungsgrenze. Die zuständigen Träger und Arbeitgeber müssen endlich mehr zur Unterstützung tun", sagte Werneke: "Jetzt sind Fantasie, Organisationstalent und guter Wille gefragt."

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Quelle:
Presseinformation vom 22.03.2020
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2020

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