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JUGEND/346: Junge Erwachsene brauchen eine Jugendhilfeperspektive (AWO)


AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. - Pressemitteilung vom 2. Juni 2017

Junge Erwachsene brauchen eine Jugendhilfeperspektive


In der heutigen Sitzung des Bundesrats wird das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz behandelt. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

"Ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen darf nicht in erster Linie dazu dienen, Leistungen zu kürzen. Die Reform der Kinder- und Jugendhilfe darf keine Verlierer produzieren. So hat sich die AWO bereits mehrfach entschieden dagegen ausgesprochen, Leistungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete einzuschränken. Es darf weder zu einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe kommen, die die zu uns geflüchteten jungen Menschen benachteiligt, noch darf jungen Volljährigen die benötigte Hilfe verwehrt werden.

Eine solche Neuregelung wäre fachlich nicht vertretbar, denn sie widerspricht den Kernaussagen des 15. Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung. Dieser hat verdeutlicht, dass sich die Jugendphase mittlerweile verlängert hat, so dass auch mit der Volljährigkeit weiterhin Jugendhilfebedarf bestehen kann. Klar ist, junge Menschen müssen erst Wurzeln schlagen, um später auf eigenen Füßen stehen zu können. Die Jugendhilfe leistet dafür einen wichtigen Beitrag, der langfristige Perspektiven schafft.

Die AWO begrüßt dagegen eine Länderinitiative, die dem Bundesrat vorliegt und sich gegen die geplante Reduzierung der Angebote des Jugendwohnens ausspricht. Hiermit wird einer AWO-Forderung entsprochen."

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) soll nach derzeitigem Stand am 7. Juli 2017 vom Bundesrat beschlossen werden. Das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2018 geplant.


Die AWO hat zum KJSG eine Stellungnahme veröffentlicht.
https://www.awo.org/sites/default/files/2017-06/2017-05-17%20AWO%20STN%20RegE%20KJSG%20final_0.pdf

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Quelle:
AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
Heinrich-Albertz-Haus
Blücherstr. 62/63, 10961 Berlin
Telefon: 030 / 26309-0
E-Mail: info(at)awo.or
Internet: https://www.awo.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2017

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