Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 09. November 2018
Der Haushalt der BA 2019 - Grundstein für Entlastung der Beitragszahler gelegt
Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat heute den Haushalt für das Jahr 2019 beschlossen. Der Haushalt legte den Grundstein dafür, dass ab dem 1. Januar 2019 die Beitragszahler in einer Höhe von rund sechs Milliarden Euro entlastet werden können. Die finanziellen Mittel für aktive Weiterbildungsförderung werden aufgestockt.
Den Einnahmen von 35,1 Milliarden Euro stehen Gesamtausgaben von 34,5
Milliarden Euro gegenüber.
Die Beitragseinnahmen als Hauptfinanzierungsquelle liegen bei 29,6
Milliarden Euro.
Der Haushaltsplan, der auf Grundlage der vorgesehenen Beitragssatzsenkung
errechnet wurde, sieht einen Überschuss von 0,5 Milliarden Euro vor. Die
prognostizierte Rücklage liegt bei 24,3 Milliarden Euro.
Der Gesetzgeber plant, zu Jahresbeginn 2019 den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,4 Prozentpunkte abzusenken. Zusätzlich soll der Beitragssatz befristet bis Ende 2022 um weitere 0,1 Prozentpunkte gesenkt werden. Betriebe und Beschäftigte müssen somit ab 2019 pro Jahr fast sechs Milliarden Euro weniger in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.
Peter Clever, Vorsitzender des Verwaltungsrates, betonte: "Ich freue mich, dass der Haushalt der BA die Voraussetzungen für eine finanzielle Entlastung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch einen deutlich sinkenden Beitragssatz geschaffen hat. Aufgrund der guten konjunkturellen Lage und historisch niedriger Arbeitslosenzahlen kommt niemand an einer Beitragssatzsenkung vorbei. Der Haushalt der BA für 2019 sendet aber noch weitere positive Signale: Es ist uns nicht nur gelungen, eine solide Vorsorge für schlechtere Zeiten zu treffen, sondern zugleich wichtige Impulse für den Ausbau der Weiterbildungsförderung zu setzen. Keine sinnvolle Qualifizierung scheitert an fehlenden finanziellen Mitteln. Es steht auch weiterhin ausreichend Geld für Fördermaßnahmen zur Verfügung".
Die Beitragssatzsenkung ist Bestandteil des geplanten
Qualifizierungschancengesetzes der Bundesregierung.
Der Bundesagentur für Arbeit fällt vor dem Hintergrund des digitalen und
demographischen Strukturwandels eine wichtige Rolle zu: Mit dem geplanten
Gesetz kann sie Beschäftigte und deren Arbeitgeber noch umfangreicher bei
Qualifizierungsmaßnahmen finanziell unterstützen und mit ihrer Arbeitsmarkt-
und Qualifizierungsberatung bzw. Weiterbildungsberatung begleiten.
Die Finanzmittel für die Weiterbildungsförderung werden im BA-Haushalt von
1,66 Milliarden auf 2,10 Milliarden Euro aufgestockt.
Für alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind im Haushalt im kommenden
Jahr rund 10,0 Milliarden Euro vorgesehen.
Annelie Buntenbach, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates, betont: "Wir müssen die guten Zeiten nutzen, um uns für schwierige Zeiten vorzubereiten. Weiterqualifizierung im Job ist nicht nur Voraussetzung für den beruflichen Aufstieg, sondern für den Erhalt des Arbeitsplatzes. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass im Haushalt der Bundesagentur für nächstes Jahr ein Schwerpunkt auf die Investitionen in Weiterbildung und Qualifizierung gelegt wird. Die Bundesagentur wird intensiv bei den dafür in Frage kommenden Personen und Betrieben werben. Präventive Arbeitsmarktpolitik spielt vor dem Hintergrund der Digitalisierung eine entscheidende Rolle."
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im
Internet unter:
www.ba-audio.de
*
Quelle:
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit Nr. 30 vom 09.11.2018
Bundesagentur für Arbeit, Presseteam
Regensburger Strasse 104, 90478 Nürnberg
Telefon: 0911/179-2218, Fax: 0911/179-1487
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2018
Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang