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ORGANISATION/189: Caritas begrüßt Entscheidungen der Innenminister zum Bleiberecht (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 4. Dezember 2009

Caritas begrüßt Entscheidungen der Innenminister zum Bleiberecht

Konkreter Ausgestaltung kommt entscheidende Bedeutung zu


Berlin, 4. Dezember 2010. "Wir begrüßen die Entscheidungen der Innenministerkonferenz zur Bleiberechtsregelung" so Caritas-Generalsekretär Georg Cremer. So gewinnen die betroffenen Menschen wichtige Zeit und erhalten eine neue Chance für einen gesicherten Aufenthalt. Insbesondere sei zu begrüßen, dass Personen schon aufgrund einer positiven Arbeitsmarktprognose oder mit einer Teilzeitbeschäftigung eine reguläre Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen.

"Der konkreten Ausgestaltung dieser Regelungen kommt nun eine entscheidende Bedeutung zu", macht Cremer deutlich. Die neuen Regelungen müssten so angewendet werden, dass den Ausländerbehörden ausreichend Zeit bleibe, sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde müsse der Aufenthalt als rechtmäßig gelten. An den Nachweis, dass sich eine Person um Arbeit bemüht, dürften keine überhöhten Anforderungen gestellt werden. Es müsse genügen, dass die Betroffenen die unzureichende Lebensunterhaltssicherung nicht selbst verschuldet haben.

Die heutige Entscheidung der Innenministerkonferenz befreie die Politik nicht von der Verantwortung, Verbesserungen für humanitäre bzw. persönliche Härtefälle und zugunsten von Familien zu finden. "Insbesondere muss alten, kranken und traumatisierten Menschen, die nicht arbeiten können, eine Aufenthaltserlaubnis ohne Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln gewährt werden", fordert Cremer. Zusätzlich seien gesellschaftspolitisch wichtige Aufgaben wie die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen als gleichwertig zu einer Erwerbstätigkeit zu sehen. Bei Personen, die diesen Aufgaben nachkommen, müsse deshalb von einer eigenständigen Sicherung des Lebensunterhaltes abgesehen werden.

Die neuen Regelungen ersetzen nicht eine dauerhafte gesetzliche Lösung. Der DCV fordert auch weiterhin ein Bleiberecht, das humanitären Kriterien entspricht. Es muss eine Regelung gefunden werden, die ohne Stichtag auskommt, auf restriktive Ausschlussgründe verzichtet, Familien schützt und humanitäre Notlagen Einzelner oder auch von Gruppen entsprechend berücksichtigt.


Kontakt:
Tobias Mohr
Referat Migration und Integration
Email: tobias.mohr@caritas.de


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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Dezember 2009
Deutscher Caritasverband e.V.
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Redaktion:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2009