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RENTE/551: Riester-Rente - 14 Millionen-Grenze überschritten (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 19. November 2010

Riester-Rente: 14 Millionen-Grenze überschritten

234.000 Neuverträge im 3. Quartal - krisenfeste Altersvorsorge weiter stark gefragt


Zu den Riester-Abschlusszahlen für das dritte Quartal 2010 erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Auch im Ferienzeit bedingt traditionell abschlussschwächeren dritten Quartal hält die Nachfrage nach staatlich geförderter Altersvorsorge in Form der Riester-Rente weiter an. In den Monaten Juli, August und September entschieden sich rund 234.000 Bürgerinnen und Bürger neu für einen Riester-Vertrag.

Damit haben im laufenden Jahr bereits mehr als 830.000 einen solchen Vertrag abgeschlossen. Die Gesamtzahl der Riester-Verträge durchbrach damit die 14 Millionen-Grenze und erhöhte sich mit Stand 30. September 2010 auf knapp 14,1 Millionen.

Erfreulich ist die weiterhin stark steigende Zahl von Wohn-Riester-Verträgen. Diese noch junge, auch Eigenheimrente genannte Variante wählten im dritten Quartal 65.000 Menschen.

Achtung: Für Altersvorsorgesparer läuft in Kürze eine wichtige Frist ab: Wer im Jahr 2008 einen Riester-Vertrag abgeschlossen und noch keinen Zulagenantrag gestellt hat, muss dies über seinen Produktanbieter bis spätestens Ende Dezember 2010 nachholen, um sich die Zulage für 2008 zu sichern. Die Zulage muss in jedem Fall beantragt werden - auch dann, wenn die darüber hinaus gehende steuerliche Förderung im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung günstiger ist.

Das Versäumen der jeweiligen Antragsfrist kann man problemlos durch das Stellen eines sogenannten Dauerzulagenantrags vermeiden. Durch diesen beauftragt man den Anbieter, jährlich den Zulagenantrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Vermögen (ZfA) zu stellen. Damit läuft das Verfahren automatisch, und die Zulage muss nicht in jedem Jahr neu beantragt werden. Die Bevollmächtigung gilt dann bis auf Widerruf und nur eventuelle Veränderungen - wie beispielsweise Familienzuwachs - müssen mitgeteilt werden.

Wer noch keinen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann dies bis Jahresende tun und sich so noch die staatliche Förderung für das Jahr 2010 sichern. Dazu müssen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens 2.100 Euro; abzüglich der Grundzulage von 154 Euro und gegebenenfalls der Zulage(n) für kindergeldberechtigte Kinder von jeweils 185 Euro bzw. 300 Euro für nach 2007 geborene Kinder) in ein förderfähiges Riester-Produkt fließen.


Hinweis: Bei den genannten Zuwächsen handelt es sich um Nettozuwächse, d. h., Vertragsabgänge bzw. Kündigungen sind bereits berücksichtigt. Der Anteil der ruhend gestellten Riester-Verträge (aktuell keine Beitragsleistungen in der Ansparphase) wird für das Jahr 2008 auf rund 15 Prozent geschätzt und liegt damit unter dem Wert für nicht förderfähige Rentenversicherungen.

Informationen und Beratung rund um die zusätzliche Altersvorsorge gibt es auch bei den Banken, Sparkassen, Versicherungen und Investmentgesellschaften oder im Internet unter:

www.bmas.bund.de (Schwerpunkt Rente/Zusätzliche Altersvorsorge)
www.altersvorsorge-macht-schule.de
www.deutsche-rentenversicherung.de
www.stiftung-warentest.de


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 55 vom 19. November 2010
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Postanschrift: 11017 Berlin
Telefon: 030/18 527-2835 / 2188; Fax: 030/18 527-2191
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2010