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STATISTIK/464: Väterbeteiligung beim Elterngeld steigt weiter an (Destatis)


Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung vom 21.06.2016

Väterbeteiligung beim Elterngeld steigt weiter an


WIESBADEN - Für mehr als jedes dritte Kind (34,2%), das 2014 in Deutschland geboren wurde, bezog nicht allein die Mutter, sondern auch der Vater Elterngeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich die sogenannte Väterbeteiligung beim Elterngeld damit im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Prozentpunkte erhöht. Die Beteiligung der Väter steigt seit Einführung dieser Leistung kontinuierlich an: Beim Geburtsjahrgang 2008 war es noch jedes fünfte Kind (20,8%) gewesen, für das der Vater Elterngeld in Anspruch nahm, beim Geburtsjahrgang 2010 bereits jedes vierte Kind (25,3%). Dem gegenüber lag die Mütterbeteiligung 2014 bei 96%. Insgesamt haben 933.000 Mütter und Väter für ihre im Jahr 2014 geborenen Kinder Elterngeld bezogen.

Sachsen war mit inzwischen 44,2% schon das dritte Jahr in Folge Spitzenreiter bei der Väterbeteiligung, gefolgt von Bayern mit 41,7%. Doch auch das Saarland, das in den letzten Jahren durchweg die geringste Väterbeteiligung beim Elterngeld aufwies, holt auf: Dort hat sich die Väterbeteiligung seit dem Geburtsjahrgang 2008 von 12,0% auf 23,0% nahezu verdoppelt.

Das im Jahr 2015 neu eingeführte Elterngeld Plus konnte für Kinder des Geburtsjahrgangs 2014 noch nicht in Anspruch genommen werden. Die maximale Bezugsdauer betrug noch zwölf Monate für ein Elternteil beziehungsweise 14 Monate bei Alleinerziehenden oder bei geteilter Inanspruchnahme von beiden Eltern, wobei jeder Elternteil mindestens zwei Monate lang Elterngeld beziehen musste. Ebenso wie in den Vorjahren entschieden sich vier von fünf Vätern (79%) für die Mindestbezugsdauer von zwei Monaten, während die überwiegende Mehrheit der Mütter (87%) die maximale Bezugsdauer von zwölf Monaten ausschöpfte.


Weitere detaillierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im Jahr 2014 geborene Kinder sowie Ergebnisse zum Elterngeld Plus (detaillierte Ergebnisse zu Bestandsdaten bis zum vierten Quartal 2015) sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter Publikationen abrufbar.

WEITERES
Ergebnisse und weiterführende Informationen liegen im Themenbereich Eltern- und Betreuungsgeld vor.

Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Presseinfo unter www.destatis.de.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 212 vom 21.06.2016
Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Pressestelle
65180 Wiesbaden
Telefon: (0)611/75-34 44
Telefax: (0)611/75-39 76
presse@destatis.de
www.destatis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2016

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