Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 17. März 2011
Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz vollständig umgesetzt
Das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz ist am 18. März 2011 in Kraft getreten.
Im Eichgesetz wird damit die Regelung zu den öffentlichen Waagen an die Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie angepasst. Auf das bisherige Erfordernis einer öffentlichen Bestellung öffentlicher Wäger wird zugunsten eines reinen Sachkundenachweises verzichtet.
Weiterführende Informationen
Zur Rubrik Messverfahren
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Technologie-und-Innovation/Technologiepolitik/Rahmenbedingungen-fuer-Forschung-Innovation/messverfahren.html
Zur Rubrik Bürokratieabbau
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/buerokratieabbau.html
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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 17. März 2011
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2011