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AGRAR/1698: Bundesminister Schmidt trifft neuen EU-Agrarkommissar Hogan (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Pressemitteilung Nr. 291 vom 14.11.14

Bundesminister Schmidt trifft neuen EU-Agrarkommissar Hogan

Konstruktives Gespräch über Vereinfachung bei der Agrarförderung und praktikable Weiterentwicklung des Ökolandbaus



Seine erste Auslandsreise führte den neuen EU-Agrarkommissar Phil Hogan am Freitag zu politischen Gesprächen mit Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt nach Berlin. "Ich freue mich, dass der neue EU-Agrarkommissar Phil Hogan Berlin als Ziel für seine erste Auslandsreise gewählt hat und wir uns bereits zwei Wochen nach seinem Amtsantritt rege austauschen konnten. Wir werden in den kommenden Jahren mit Sicherheit gut zusammenarbeiten", sagte Schmidt.


Bundesminister Schmidt betonte, dass es ihm ein großes Anliegen ist, den rechtlichen Rahmen für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume so zu gestalten, dass die Vorgaben auch praktikabel sind. "Ich begrüße es sehr, dass die Vereinfachung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik zu Phil Hogans Prioritäten zählt. Wir alle müssen bei der EU-Agrarpolitik künftig stärker darauf achten, dass die rechtlichen Vorgaben für die Landwirte und die Verwaltungen leichter verständlich und umsetzbar sind", sagte Schmidt.

Mit der jetzigen Agrarreform seien einige Elemente beschlossen worden, bei denen der Umsetzungsaufwand in keiner vertretbaren Relation zum Nutzen steht, beispielsweise die Prüfung des sogenannten aktiven Landwirts. Auch beim äußerst komplexen Greening müsse man prüfen, ob mehr Umweltleistungen mittelfristig nicht gezielter und über weniger komplexe Ansätze umgesetzt werden können. "Ich sehe es als unsere Pflicht an, ununterbrochen nach Verbesserungsmöglichkeiten Ausschau zu halten und einige Regelungen auf den Prüfstand zu stellen. Das gilt vor allem dort, wo Bürokratie und Nutzen nicht im Verhältnis stehen. Ich habe Phil Hogan deshalb zugesichert, ihn aktiv bei seinen Bemühungen zu unterstützen, die EU-Agrarpolitik zu vereinfachen, ohne dabei ihre Substanz in Frage zu stellen", sagte Schmidt.

Schmidt unterstrich erneut die Haltung Deutschlands und vieler Mitgliedsstaaten, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Neugestaltung der Öko-Verordnung so nicht umgesetzt werden darf. "Wir brauchen praxistaugliche Vorgaben, wie der Biolandbau gestärkt und der Rechtsrahmen gezielt weiter verbessert werden kann", sagte Schmidt. Der Bundesminister ist der Auffassung, dass es zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens keiner vollständigen Revision des bereits existierenden europäischen Regelwerks bedarf. Die vorliegenden Verordnungen sehen bereits sehr differenzierte und in der Praxis überwiegend bewährte Regelungen vor. Die tatsächlich erforderlichen Verbesserungen könnten mit einem angemessenen Aufwand durch eine gezielte, problembezogene Weiterentwicklung der existierenden Rechtsvorschriften besser erreicht werden.

Zum Berichtigungsschreiben der Europäischen Kommission zum Haushaltsentwurf 2015 erklärte Schmidt, dass Deutschland die Vorschläge sehr aufmerksam und durchaus kritisch verfolge. "Die Finanzierung der infolge des Russland-Embargos ergriffenen Sondermaßnahmen aus der Agrarkrisenreserve des Haushaltsjahres 2015 birgt die Gefahr, dass die EU ihre unmittelbare Handlungsfähigkeit verliert, wenn eine erneute Krisensituation eintreten sollte", sagte Schmidt. Die geplanten Maßnahmen zur Importstopp-Krise und die Finanzierung der noch anstehenden Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Krise auf dem Milchmarkt der baltischen Staaten und Finnlands führten dazu, dass die Krisenreserve bereits kurz nach Beginn des neuen Agrarhaushaltsjahres weitgehend ausgeschöpft sei. "Aus deutscher Sicht muss sichergestellt werden, dass auch bei einer Verschärfung der Krisensituation die Gemeinsame Agrarpolitik kurzfristig finanziell handlungsfähig bleibt", sagte Schmidt.

Nach ihrem intensiven und konstruktiven Austausch vereinbarten Hogan und Schmidt, sich regelmäßig eng über wesentliche Dossiers wie die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik, die rechtlichen Regelungen für den Ökolandbau sowie den russischen Importstopp für Agrargüter abzustimmen. Sie haben das gemeinsame Ziel, vitale ländliche Räume und eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 291 vom 14.11.14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. November 2014