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ARBEIT/2616: Schritt für Schritt - Nachhaltige Integration in Arbeit kann gelingen (BA)


Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 24. Oktober 2016

Schritt für Schritt - Nachhaltige Integration in Arbeit kann gelingen

• Neues Kooperationsmodell von BA, BAMF, BDA und DGB mit vier Phasen gestartet
• Flüchtlinge und Geringqualifizierte sollen davon profitieren
• Unterstützungsangebote für Arbeitgeber bei Sprachförderung und Qualifizierung


Um die geflüchteten Menschen, die längere Zeit oder sogar für immer in Deutschland bleiben, bestmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren und die Chancen Geringqualifizierter auf einen nachhaltigen (Wieder-)Einstieg zu verbessern, sind erhebliche Anstrengungen und eine gute Zusammenarbeit vor Ort erforderlich. Vorstand und Verwaltungsrat der BA, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sind sich einig: Wesentlicher Schlüssel zum Erfolg ist eine enge und frühzeitige Verzahnung von Sprachförderung, betrieblicher Praxis und Qualifizierung. Deshalb haben sich die Partner auf ein Kooperationsmodell verständigt, das auf bewährten Förderansätzen aufbaut. Ziel ist es, in einem stufenweisen Aufbau sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Qualifizierung zu verknüpfen. Die Qualifizierungsschritte sollen möglichst viele Geflüchtete und Geringqualifizierte zum Berufsabschluss führen.

Das Kooperationsmodell hat im Idealfall vier Phasen, die eng miteinander verzahnt sind. Das Modell ist für Arbeitssuchende und Arbeitgeber flexibel gestaltet, ein Einstieg ist in jeder Phase möglich.

• Phase I: Spracherwerb - Am wichtigsten für eine erfolgreiche Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache im Integrationskurs. Dies gilt für alle Zuwanderergruppen gleichermaßen - nicht nur für geflüchtete Menschen, sondern auch für gering qualifizierte Zuwanderer, die bereits in Deutschland leben und Zugang zu Integrationskursen haben.

• Phase II: Sprachkurs plus erste Praxiserfahrung im Betrieb - Nach etwa drei Monaten findet zeitgleich zum Integrationskurs eine von der BA geförderte Erprobung bei einem Arbeitgeber statt.

• Phase III: Einstieg in Arbeit - Anschließend folgt die Integration in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Neben der Beschäftigung soll mit Einverständnis des Arbeitgebers berufsbegleitend die Qualifikation verbessert werden. Durch den Erwerb einer zertifizierten, berufsanschlussfähigen Teilqualifikation wird der Grundstein für eine darauf aufbauende weitere Qualifizierung oder auch eine Ausbildung gelegt. Arbeitgeber werden bei der Qualifizierung unterstützt und können für die Weiterbildungszeit einen finanziellen Zuschuss zum Entgelt erhalten.

• Phase IV: Die berufliche Zukunft gestalten - Nach einer individuellen Standortbestimmung geht es darum, nachhaltig am Arbeitsmarkt zu bestehen und den Qualifizierungsweg fortzusetzen: Durch weitere berufsanschlussfähige Teilqualifikationen, die Aufnahme einer Ausbildung oder einer (betrieblichen) Umschulung, flankiert durch umschulungsbegleitende Hilfen und optional begleitet durch eine berufsbezogene Sprachförderung.

Peter Clever, Vorsitzender des Verwaltungsrats der BA, stellt fest: "Die Integration in Ausbildung und Beschäftigung ist für jeden Flüchtling wie auch für jedes einzelne Unternehmen eine anstrengende Herausforderung. Es bedarf durchdachter Unterstützung bei Sprachförderung und fachlicher Qualifizierung. Eine vorgeschaltete Praxiserprobung ist für beide Seiten unerlässlich. Das branchenübergreifend einsetzbare Kooperationsmodell zeigt einen praxisnahen Weg auf, arbeitsbegleitend eine Qualifikation zu erreichen. Besonders überzeugend finde ich, dass es für Flüchtlinge ebenso passt wie für viele Einheimische, die bisher keinen Weg zu einem Berufsabschluss gefunden haben."

Annelie Buntenbach, stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats, sagte: "Unser Modell schließt eine Lücke sowohl für geflüchtete Menschen als auch für Geringqualifizierte. Besonders wichtig dabei ist der Aspekt der Anschlussfähigkeit. Das bedeutet, dass auf den ersten Bildungsmaßnahmen aufbauend weitere Qualifikationen erreicht werden können. Ziel ist am Ende ein qualifizierender Abschluss, um beruflich im Fachkräftebereich Fuß fassen zu können".

Detlef Scheele, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, betont: "Arbeit und gesellschaftliche Integration gehen Hand in Hand. Nach unseren Erfahrungen ist ein "Work-First"-Ansatz - schneller Kontakt mit der Arbeitswelt und ein echtes Gehalt vom Arbeitgeber - in Verbindung mit Qualifikation und einer langfristigen Beschäftigungsperspektive der beste Weg. Das ist unser Plan. Nur so können wir es schaffen, dass Geflüchtete und auch Geringqualifizierte dauerhaft und möglichst als Fachkräfte beschäftigt werden."


Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter:
www.ba-audio.de.

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Quelle:
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit Nr. 43 vom 24.10.2016
Bundesagentur für Arbeit, Presseteam
Regensburger Strasse 104, 90478 Nürnberg
Telefon: 0911/179-2218, Fax: 0911/179-1487
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Internet: www.arbeitsagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2016

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