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AUSSENHANDEL/1548: Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet Mauritius-Konvention (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 18. März 2015

Gabriel: Mauritius-Konvention ist Meilenstein für mehr Transparenz bei Schiedsverfahren

Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet Mauritius-Konvention


Die Bundesregierung hat am 17. März 2015 bei einer Zeremonie in Port Louis, Mauritius, die sogenannte Mauritius-Konvention unterzeichnet. Sie schafft damit die Voraussetzungen für deutlich mehr Transparenz in künftigen Investor-Staats-Schiedsverfahren. Neben Deutschland unterzeichneten Kanada, Finnland, Frankreich, Mauritius, Schweden, das Vereinigte Königreich und die USA die Konvention, die weiterhin am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung ausliegt.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Die heutige Unterzeichnung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Transparenz bei Schiedsverfahren. Wir bekennen uns klar dazu, für unsere bisherigen Investitionsschutzverträge die neuen, transparenten UN-Regeln für Schiedsverfahren anzuwenden. Damit holen wir künftige Schiedsverfahren raus aus dem Verborgenen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, worum es in einem Verfahren, das ein privater Investor gegen einen Staat anstrengt, geht. Denn in diesen Verfahren sind immer auch öffentliche Interessen, nicht zuletzt Belange der Steuerzahler berührt."

Die Mauritius-Konvention (Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen) stellt einen Paradigmenwechsel bei Schiedsverfahren, die nach geltenden Investitionsförderungs- und -schutzverträgen geführt werden, dar. Sie sorgt dafür, dass zwischen Ländern, die die Konvention ratifizieren, die neuen UNCITRAL-Transparenzregeln aus dem Jahr 2014 auch für bestehende Investitionsschutzverträge gelten. Diese neuen Transparenzregeln hatte die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (United Nations Commission on International Trade Law) verabschiedet. Danach sollen alle Verfahren öffentlich registriert werden (Art. 2), alle Schriftsätze veröffentlicht werden (Art. 3), die Verhandlungen des Schiedsgerichts öffentlich durchgeführt werden (Art. 6), der Zivilgesellschaft die Möglichkeit der Beteiligung gegeben werden (Art. 4) und die Schiedssprüche bzw. Urteile veröffentlicht werden (Art. 3). Investor-Staat-Schiedsverfahren nach den UNCITRAL-Transparenzregeln werden transparenter als Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten oder WTO-Verfahren sein.

Von den 129 geltenden bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzverträgen Deutschlands sehen 86 Investor-Staat- Schiedsverfahren vor. Da all diese Abkommen vor dem Inkrafttreten der neuen UNCITRAL-Transparenzregeln im Jahr 2014 abgeschlossen worden sind, galten sie für diese Investor-Staat-Schiedsverfahren nicht unmittelbar. Mit der Mauritius-Konvention werden die UNCITRAL-Transparenzregeln nun auch auf die bereits bestehenden Investitionsschutzverträge und Schiedsverfahren nach diesen Alt-Verträgen erstreckt. Voraussetzung ist, dass der beklagte Staat die Mauritius-Konvention ratifiziert hat und der Investor einem Staat angehört, der ebenfalls an die Mauritius-Konvention gebunden ist. Weltweit gibt es derzeit ca. 3.000 bestehende Investitionsschutzabkommen.


Weitere Informationen zur Unterzeichnung unter:
www.unis.unvienna.org/unis/en/pressrels/2015/unisl214.html.

Weitere Informationen zu UNCITRAL unter:
www.uncitral.org/uncitral/en/uncitral_texts/arbitration/2014Transparency.html.

Der Entwurf der Mauritius-Konvention:
www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/RES/69/116.

Eine Liste der 129 deutschen Investitionsförder- und -schutzverträge finden Sie auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 18. März 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2015

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