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ENERGIE/1354: Bundesnetzagentur verpflichtet DB Energie zur Gewährung von Netzzugang (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 28. Oktober 2010

Bundesnetzagentur verpflichtet DB Energie zur Gewährung von Netzzugang
Kurth: "Bahnhofsnetze sind kein regulierungsfreier Raum"


Die Bundesnetzagentur hat jetzt das Deutsche Bahn-Tochterunternehmen DB Energie GmbH dazu verpflichtet, in seinen Stromnetzen spätestens ab dem 1. Februar 2011 den Wechsel des Energielieferanten für Letztverbraucher zu ermöglichen.

"Unsere Entscheidung macht der DB Energie GmbH klare zeitliche und inhaltliche Vorgaben, wie der Netzzugang bereitzustellen ist", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs für alle Lieferanten ist ein Kernelement unserer Regulierungstätigkeit. Vor diesem Hintergrund dürfen Stromversorgungsnetze mit einem Energieumschlag von so großer wirtschaftlicher Bedeutung kein regulierungsfreier Raum bleiben."

Die DB Energie GmbH betreibt an über 5.000 Standorten in Deutschland 50Hz Stromversorgungsnetze. Diese dienen in erster Linie der Versorgung konzerneigener Einrichtungen auf Bahnhöfen und Bahnanlagen. Zugleich werden hierüber auch Dritte mit elektrischer Energie versorgt. Auf den meisten Bahnhöfen betrifft dies Kioske, Gastronomiebetriebe und Einzelhandelsgeschäfte. An großen Standorten ist die Versorgungssituation durchaus mit Einkaufscentern vergleichbar.

Die DB Energie GmbH vertritt seit mehreren Jahren den Standpunkt, diese Netze seien als Objektnetze im Sinne von Paragraph 110 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu qualifizieren. Deshalb sei das Unternehmen grundsätzlich nicht verpflichtet, dritten Stromlieferanten Zugang zu gewähren.

Bereits im Mai 2008 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Ausschluss des Lieferantenwechsels in Objektnetzen nicht mit der europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vereinbar ist. Dennoch kam die DB Energie GmbH wiederholten Aufforderungen der Bundesnetzagentur zur Öffnung ihrer Netze gem. den Vorgaben des EnWG nicht nach.


Die Entscheidung ist unter www.bundesnetzagentur.de abrufbar.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. Oktober 2010
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Oktober 2010