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ENERGIE/1386: Neuerungen zum Einspeisemanagement und Vertrauensschutz beim Grünstromprivileg (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 2. Februar 2011

Brüderle begrüßt Neuerungen zum Einspeisemanagement und Vertrauensschutz beim Grünstromprivileg


Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Formulierungshilfe für den Bundestag zur vorgezogenen Novelle der Vergütung für Photovoltaikanlagen beschlossen. Ziel des Änderungsantrags ist es, die EEG-bedingten Kosten zu begrenzen. Hierzu soll unter anderem die zum Jahresende geplante Kürzung bei Photovoltaik vorgezogen werden. Daneben soll spätestens zum 1. Januar 2012 eine Regelung getroffen werden, um Photovoltaikanlagen in das Einspeisemanagement einzubeziehen. Entsprechende Anlagen können danach in Fällen von Netzengpässen abgeregelt werden.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Angesichts des Photovoltaik-Booms wird es immer dringlicher, dass bei drohenden Netzengpässen die Einspeisung von PV-Strom in das Stromnetz abgeregelt werden kann. Sonst müssen wir bei sonnigem Wetter einen Netzausfall befürchten. Das würde nicht nur für die Volkswirtschaft einen erheblichen Schaden bedeuten, sondern auch für die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien. Ich habe mich daher entschieden dafür eingesetzt, dass PV-Anlagen in das Einspeisemanagement einbezogen werden."

Konkret soll die Regelung mindestens Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 100 kW betreffen. Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2012 errichtet wurden, sollen mit kurzer Übergangsfrist zur Nachrüstung verpflichtet und in das Einspeisemanagement einbezogen werden.

Gegenstand des heutigen Kabinettsbeschlusses war auch das so genannte Grünstromprivileg. Dieses Privileg nach § 37 Abs. 1 Satz 2 EEG genießen Stromanbieter, die über 50 % Erneuerbare Energien-Strom in ihrem Portfolio haben und an Letztverbraucher liefern. Dafür werden sie gänzlich von der EEG-Umlage befreit. Der sich daraus ergebende wirtschaftliche Vorteil betrug im Jahr 2010 2 ct/kWh, in 2011 schon 3,5 ct/kWh.

Das Grünstromprivileg wird zum 1. Januar 2012 im Zusammenhang mit der EEG-Novelle entsprechend angepasst. Ursprünglich war erwogen worden, den wirtschaftlichen Vorteil des Grünstromprivilegs bereits zum 1. Juli dieses Jahres auf 2 ct/kWh zu begrenzen.

Bundeswirtschaftminister Brüderle: "Mir war es wichtig, dass die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, Planungssicherheit haben. Mit der jetzigen Lösung haben wir dafür gesorgt, dass Stromvertriebsunternehmen und Stadtwerke nicht in ihrem berechtigten Vertrauen auf eine bestehende Regelung verletzt werden. Unternehmen haben im Vertrauen auf das Privileg schon ihre gesamte Stromliefermenge für 2011 beschafft und sich auch gegenüber ihren Stromkunden für das ganze Jahr vertraglich gebunden. Eine unterjährige Anpassung hätte diese Unternehmen stark beeinträchtigt, den Endverbrauchern im Verhältnis dazu aber nur sehr wenig gebracht."

Hintergrundinformationen:
Die Formulierungshilfe wird nun in Kürze an die Koalitionsfraktionen übergeben. Die Änderungen zum EEG werden dann gemeinsam mit dem "Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE" im parlamentarischen Verfahren weiter verfolgt. Eine Zustimmung des Bundesrates zum Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien ist nicht erforderlich. Die Novelle, die heute beschlossen wurde, soll am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten.

Weiterführende Informationen

Erneuerbare Energien
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energietraeger/erneuerbare-energien,did=20918.html

Integration der erneuerbaren Energien
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energietraeger/netze,did=354318.html

Politik für Energie
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/energiepolitik,did=295096.html


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 2. Februar 2011
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2011