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ENERGIE/1582: Novellierung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts tritt in Kraft (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 16. Mai 2012

Novellierung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts tritt morgen in Kraft



Das im März 2012 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt damit morgen in Kraft.

Mit dem Gesetz werden das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) neu gefasst und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) novelliert.

Das Gesetz dient der Umsetzung von Vorgaben des europäischen Rechts und ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz [1] im Produktbereich. Ziel ist es, die aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte und erfolgreiche farbige Effizienzskala auf weitere, sogenannte energieverbrauchsrelevante Produkte auszudehnen. Neben Haushaltsgeräten und Konsumgütern gehören künftig etwa auch gewerbliche Produkte dazu. Daneben bildet die Verbesserung der Marktüberwachung durch erweiterte Vollzugspflichten und -befugnisse für die Bundesländer (u. a. Stichprobenkontrollen) einen zweiten wichtigen Schwerpunkt dieses Gesetzes.

Für welche konkreten Produktgruppen das EU-Effizienzlabel gilt, ergibt sich auch weiterhin aus den produktspezifischen Rechtsakten der EU-Kommission. Hier ist auch festgelegt, ab wann für die einzelnen Produktgruppen die Pflichten für Lieferanten, Hersteller und Händler greifen und welche Übergangsbestimmungen gelten.

Nähere Informationen zum EnVKG, zur EnVKV, sowie einen Überblick über die produktspezifischen Rechtsakte der EU-Kommission finden Sie hier [2]‍ ‍.

[1]‍ ‍http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/energieffizienz-und-einsparung.html
[2]‍ ‍http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energieeffizienz-und-Energieeinsparung/energieeinsparung,did=483810.html

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 16. Mai 2012
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2012