Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 23. Dezember 2015
Energiejahr 2016: Neuerungen Anfang Januar
Die Energieeffizienz geht in die Praxis, der Vorrang für Erdkabel wird verankert und die Kraft-Wärme-Kopplung wird stärker gefördert.
Diese und viele andere Neuregelungen gelten vom 1. Januar an:
Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
Am 1. Januar 2016 startet das neue Anreizprogramm Energieeffizienz
(APEE) mit den Förderkomponenten "Heizungs- und Lüftungspaket". Ziel
ist es, neue Innovations- und Investitionsimpulse für die Wärmewende
im Heizungskeller zu setzen. Hierfür stehen im APEE insgesamt 165
Millionen Euro pro Jahr über 3 Jahre zur Verfügung. Bauherren, die
ihre Heizung austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen
wollen, erhalten für ihre Investition Zinsverbilligungen und
Zinszuschüsse.
Start: 01.01.2016
Effizienzlabel für Heizungen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
Ab 1. Januar 2016 müssen Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind,
ein "Energielabel" tragen. Die Kennzeichnung informiert über den
individuellen Effizienzstatus des Heizkessels. Zum Anbringen des
Etiketts berechtigt sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und
bestimmte Energieberater. Sie sollen Verbraucher auf weiterführende
Energieberatungen oder auch Förderangebote hinweisen.
Start: 01.01.2016
STEP up! (Stromeffizienzpotenziele nutzen)
Im Januar startet die Pilotphase des Programm STEP up!
(Stromeffizienzpotenziale nutzen). Innovative Ideen zur
Energieeinsparung konkurrieren in einem Wettbewerb um Fördergelder.
Die Maßnahme, die die höchste Einsparung pro Förder-Euro erbringt,
erhält den Zuschlag. Damit erprobt das Bundeswirtschaftsministerium
ein neues Instrument, um Innovationen im Bereich Energieeffizienz
anzuregen. Die Initiative richtet sich an Unternehmen,
Energiedienstleister, Stadtwerke und andere Akteure. Bis 2018 stellt
die Bundesregierung für die Pilotphase insgesamt rund 300 Millionen
Euro zur Verfügung.
Start: 01.01.2016
Nationale TOP-Runner-Initiative
Die "Nationale TOP-Runner-Initiative" startet zu Jahresbeginn 2016.
Verbraucher werden über diese neue Informationskampagne gezielt über
die Effizienz von Produkten informiert, um den besten Produkten zum
Durchbruch zu verhelfen. Neben dem privaten Verbraucher gibt es aber
auch Informationen und Veranstaltungen für weitere wichtige
Zielgruppen, u.a. für Hersteller und den Handel.
(Schon in Kraft)
Erste Anforderungen greifen ab 01.01.2016
Kennzeichnung von Wohnraumlüftungsgeräten
Ab dem 1. Januar 2016 müssen sog. Wohnraumlüftungsgeräte (u.a.
Ventilatoren) das aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte, farbige EU
Effizienzlabel tragen (Klassen A+ bis G, grün bis rot). Diese Vorgaben
ergeben sich aus der entsprechenden EU-Verordnung (Verordnung (EU)
1254/2014).
(Schon in Kraft)
Erste Anforderungen greifen ab 01.01.2016
Energielabel für gewerbliche Kühllagerschränke
Ab dem 1. Juli 2016 gibt es auch für gewerbliche Kühllagergeräte das
bekannte farbige EU-Effizienzlabel. Die Vorgaben hierzu sind geregelte
in der EU-Verordnung (EU) 2015/1095.
(Schon in Kraft)
Erste Anforderungen greifen ab 01.07.2016
Vorrang für Erdkabel bei großen Stromautobahnen
Beim Bau sog. neuer Stromautobahnen (sog.
Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen) gilt künftig der
Vorrang für Erdkabel. Ziel ist es so die Akzeptanz für den Netzausbau
zu steigern, denn nur mit der notwendigen Akzeptanz vor Ort wird der
Netzausbau gelingen. (Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des
Rechts des Energieleitungsbaus)
Anfang 2016
Mehr Anreize für klimafreundliche Kraftwerke
Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sieht Anreize
vor, neue emissionsärmere Kraftwerke zu bauen. Dafür wird das
Fördervolumen verdoppelt - von derzeit 750 Millionen Euro auf auf 1,5
Mrd. Euro pro Jahr - und gezielt die Umstellung der KWK von Kohle auf
Gas gefördert. KWK-Anlagen sollen bis 2020 rund vier Millionen Tonnen
weniger CO2 ausstoßen und so einen wichtigen Beitrag leisten, um das
nationale Klimaziel zu erreichen.
Anfang 2016
Weitergehende Informationen zur aktuellen Energiepolitik finden Sie im alle 2 Wochen erscheinenden Newsletter "Energiewende direkt".
*
Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 23. Dezember 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Dezember 2015
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