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ENERGIE/2141: Gesunkener Zuschlagswert in der dritten Photovoltaik-Freiflächenausschreibung (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 6. Januar 2016

Gesunkener Zuschlagswert in der dritten Photovoltaik-Freiflächenausschreibung

Homann: "Erfreulich intensiver Wettbewerb um die Förderung"


Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass der Zuschlagswert der dritten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen 8,00 ct/kWh beträgt.


"Der nunmehr erzielte Zuschlagswert liegt deutlich unter dem Wert der zweiten Runde. Daran zeigt sich der starke Wettbewerb um die Förderung von Freiflächenanlagen. Erfreulich ist, dass sehr unterschiedliche Akteure einen Zuschlag erhalten haben, auch Privatpersonen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Wir werden genau beobachten, ob die Anlagen zu diesem Förderniveau auch tatsächlich gebaut werden."

Förderbetrag erneut im Einheitspreisverfahren ermittelt

Der Zuschlagswert in der dritten Ausschreibungsrunde ist niedriger als der in der zweiten Runde erzielte Wert von 8,49 ct/kWh. Die Förderung wurde erneut im Einheitspreisverfahren (uniform pricing) ermittelt. Ihre Höhe entspricht dabei dem höchsten Gebot, das noch einen Zuschlag erhalten hat. Diese wird auf alle anderen Bieter übertragen, deren Gebot erfolgreich war, so dass sich eine einheitliche Förderhöhe ergibt. Mit der Bekanntgabe des Zuschlagswertes wurde die dritte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beendet. Es wird kein Nachrückverfahren durchgeführt. Erfolgreiche Bieter haben nun zwei Jahre Zeit, ihre Anlagen zu errichten. Um eine finanzielle Förderung zu erhalten, müssen sie zudem einen Antrag auf Ausstellung einer Förderberechtigung bei der Bundesnetzagentur stellen. Die nächste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird am 1. April 2016 durchgeführt; ausgeschrieben werden dann 125 Megawatt.

Wettbewerb erlaubt kostengünstigen Ausbau der Erneuerbaren

Bislang wurde die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien gesetzlich festgelegt. Aktuell wird die Förderhöhe für Strom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen nun über Ausschreibungen ermittelt. Diese wettbewerbliche Ermittlung der Förderung erlaubt den kostengünstigen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Parallel laufen die Vorbereitungen für die Ausschreibungen für andere erneuerbare Energieträger.

Weiterführende Informationen zur dritten Ausschreibungsrunde finden Sie unter:
www.bundesnetzagentur.de/ffav15-3

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Quelle:
Pressemitteilung vom 06.01.2016
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2016

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