Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 11. März 2016
Bundeswirtschaftsministerium legt Eckpunkte für regionale Grünstromkennzeichnung vor
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat heute Eckpunkte für eine regionale Grünstromkennzeichnung (PDF: 180 KB) vorgelegt. Sie greifen den Wunsch vieler Marktakteure auf, den Strom aus geförderten erneuerbaren Energien, den sie an Kunden in der Region liefern, auch als regionalen Grünstrom vermarkten zu können.
Staatssekretär Baake: "Ziel der regionalen Grünstromkennzeichnung ist es, die Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erhöhen. Stromversorger, die die regionale Kennzeichnung nutzen wollen, dürfen ihren Kunden die konkreten Anlagen in ihrer Region benennen, aus denen sie direkt vermarkteten Grünstrom beziehen. So können Stromkunden einen direkteren Bezug zu den Anlagen und damit zum Ausbau erneuerbarer Energien in ihrer Region herstellen. Eine höhere Akzeptanz des Erneuerbaren-Ausbaus kann zum Beispiel dazu beitragen, dass vor Ort, wo die Energiewende stattfindet, Flächen für neue Anlagen ausgewiesen werden. Das ist wichtig für den weiteren Ausbaupfad, aber auch für ausreichenden Wettbewerb in den kommenden Ausschreibungen."
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 kann Strom aus erneuerbaren Energien, der finanziell über das EEG gefördert wird, aufgrund des sogenannten Doppelvermarktungsverbotes nicht direkt als Grünstrom an Stromkunden vermarktet werden. Denn die Vermarktung des Stroms als Grünstrom hängt unmittelbar mit seiner Finanzierung zusammen: Jeder Stromkunde fördert mit der EEG-Umlage, die er zahlt, die Erzeugung einer entsprechenden Strommenge aus erneuerbaren Energien, und dafür bekommt er auf seiner Stromrechnung ausgewiesen, wie hoch der Anteil des durch ihn geförderten EEG-Stroms an seinem gesamtem Strombezug ist.
Die heute vorgelegten Eckpunkte stellen ein Modell vor, das eine regionale Grünstromkennzeichnung ermöglicht und bestehende Möglichkeiten zur Stromkennzeichnung erweitert. Die heute vorgelegten Eckpunkte sind von folgenden Leitgedanken geprägt:
Die Möglichkeit zur regionalen Grünstromkennzeichnung soll Bestandteil der EEG-Novelle 2016 sein. Ziel ist, das Gesetzgebungsverfahren bis zur Sommerpause 2016 abzuschließen.
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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 11. März 2016
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2016
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