Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 27.09.2019
Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur veröffentlichen Leitfaden Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel
Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur veröffentlichen heute den Leitfaden für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-Großhandel.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das Thema
Marktmacht in der Stromerzeugung dürfte im Zuge der bevorstehenden
Abschaltung der letzten Atomkraftwerke und des geplanten
Kohleausstiegs perspektivisch wieder an Bedeutung gewinnen. Im
Leitfaden erläutert das Bundeskartellamt die Grundsätze der
kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung. Damit
soll auch die für erforderliche Investitionen in Kraftwerke notwendige
Rechtssicherheit verbessert werden."
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: "Der Leitfaden schafft Klarheit bei den Marktteilnehmern, indem er herausstellt, dass Preisspitzen, die als Ergebnis der freien Preisbildung ein faires und auf Wettbewerb beruhendes Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage widerspiegeln, nicht unter das Marktmanipulationsverbot des Energiegroßhandelsrechts fallen."
Der Leitfaden erläutert die Zielrichtung, die Regeln für die Anwendung und die Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf dem Stromerstabsatzmarkt und behandelt Auslegungsfragen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) in Bezug auf den Energiegroßhandel. Der Leitfaden wurde von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt gemeinsam erstellt.
Der Entwurf des Leitfadens wurde vom 20. März bis 20. Mai 2019 schriftlich konsultiert. In der Konsultation des Leitfadens wurden insgesamt 12 Stellungnahmen von Stromerzeugungsunternehmen, Verbänden, Strombörsen, einer nationalen Regulierungsbehörde und einem wissenschaftlichen Institut abgegeben. Die Stellungnahmen wurden intensiv ausgewertet und für die Finalisierung des Leitfadens berücksichtigt.
Den Leitfaden können Sie abrufen unter:
www.bundesnetzagentur.de/missbrauchsaufsicht
*
Quelle:
Pressemitteilung vom 27.09.2019
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2019
Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang