Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 05.12.2019
Bundesnetzagentur bestätigt Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan
Gas 2020-2030
Präsident Homann: "Bundesnetzagentur legt Grundlage für eine vorausschauende Gasnetzplanung"
Die Bundesnetzagentur hat heute den Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030 mit Änderungen bestätigt.
"Die Fernleitungsnetzbetreiber wollen im Netzentwicklungsplan
Gas 2020-2030 zum ersten Mal die Auswirkungen geplanter
Grüngas-Projekte auf die Netzinfrastruktur betrachten. Wir wollen
Transparenz herstellen, was solche Projekte für die Netzinfrastruktur
bedeuten. Deswegen sollen sie zusätzlich zur regulären Gasnetzplanung
betrachtet werden", sagt Jochen Homann, Präsident der
Bundesnetzagentur. "Die Neuerrichtung von Wasserstoffleitungen fällt
nicht in den verbindlichen Anwendungsbereich des
Netzentwicklungsplans. Er kann jedoch als Transparenzplattform für
eine entstehende Wasserstoffinfrastruktur dienen", so Homann weiter.
Die Fernleitungsnetzbetreiber betrachten im diesjährigen Szenariorahmen erstmalig Projekte zu Wasserstoff und synthetischem Methan. Um die Auswirkungen der Projekte auf die Netzinfrastruktur besser bewerten zu können und bestehenden Unsicherheiten Rechnung zu tragen, gibt die Bundesnetzagentur den Fernleitungsnetzbetreibern auf, den möglichen Ausbaubedarf für diese Projekte in einer separaten Modellierungsvariante zu ermitteln.
Weiterhin wird im Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030 anstehende Zusammenlegung der beiden deutschen Marktgebiete eine wichtige Rolle spielen. Auch der europäischen Versorgungssicherheit wird in besonderer Weise Rechnung getragen werden. Die Fernleitungsnetzbetreiber werden in diesem Zusammenhang zusätzliche Transportbedarfe bei der Erstellung des Plans berücksichtigen.
Der Szenariorahmen bildet die Grundlage für die Gasnetzplanung bis zum Jahr 2030. Er wurde von den Fernleitungsnetzbetreibern erarbeitet, mit der Öffentlichkeit konsultiert und dann der Bundesnetzagentur zur Bestätigung vorgelegt.
Auf der Grundlage des Szenariorahmens erarbeiten die Fernleitungsnetzbetreiber nunmehr den Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2020-2030. Auch dieser wird mit der Öffentlichkeit konsultiert werden und bedarf der Prüfung durch die Bundesnetzagentur.
Der Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030 und
die Entscheidung der Bundesnetzagentur sind auf der Internetseite der
Bundesnetzagentur veröffentlicht unter:
www.bundesnetzagentur.de/NEPGas2020.
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Quelle:
Pressemitteilung vom 05.12.2019
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2019
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