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GEWERKSCHAFT/1006: Keine Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Praktika nach sechs Wochen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 19. Juni 2014

Keine Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Praktika nach sechs Wochen



Berlin, 19.06.2014 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wendet sich entschieden gegen den Vorstoß des Deutschen Kulturrats, den Mindestlohn für freiwillige Praktika erst nach drei Monaten einzuführen. "Gerade in dem bei jungen, oftmals hoch qualifizierten Menschen als Berufsfeld angestrebten Kultur- und Medienbereich sind schlecht oder unbezahlte Langzeit-Praktika heute die Regel", betont der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Mit seinem Beschluss komme der Kulturrat dem Verlangen aus der Film- und Werbewirtschaft entgegen, qualifizierte Einsätze so genannter Praktikantinnen und Praktikanten länger als derzeit vom Bundesarbeitsministerium geplant zu legitimieren. Insbesondere im Kultur- und Medienbereich habe sich in den vergangenen Jahren eine Praxis etabliert, auch Hochschulabsolventen über miserabel bezahlte Praktika auszubeuten.

Mit seiner heute veröffentlichten Stellungnahme wage sich der Kulturrat - der als Vertretung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen selbst unbezahlte Praktika anbietet [1] - auf ein arbeitsmarktpolitisches Terrain, das auch seiner eigenen Darstellung nach nicht in sein Portfolio gehört. Danach versteht sich der Deutsche Kulturrat als Ansprechpartner "in allen die einzelnen Sparten des Deutschen Kulturrates e.V. übergreifenden kulturpolitischen Angelegenheiten. Ziel des Deutschen Kulturrates e.V. ist es, bundesweit spartenübergreifende Fragen in die kulturpolitische Diskussion auf allen Ebenen einzubringen".


[1] http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=808&rubrik=66

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Quelle:
Presseinformation vom 19.06.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2014