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GEWERKSCHAFT/1252: Tarifabschlüsse - Deutlich mehr Geld für Auszubildende in der Reisebranche (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 15. Juli 2015

Erfolgreiche Tarifabschlüsse: Deutlich mehr Geld für Auszubildende in der Reisebranche


Berlin, 15.07.2015 - Auszubildende in der Reisebranche erhalten künftig deutlich höhere Vergütungen. Der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist es gelungen, in Tarifverträgen mit der DRV-Tarifgemeinschaft (DRV-T), TUI Deutschland und BCD Travel die Vergütung für Auszubildende um durchschnittlich 75 Euro brutto zu erhöhen.

Auszubildende in Unternehmen, die der DRV-T angehören, etwa DER Touristik und Thomas Cook, erhalten rückwirkend ab dem 1. Mai 2015 monatlich 642 Euro brutto im ersten, 753 Euro brutto im zweiten und 897 Euro brutto im dritten Ausbildungsjahr. Auch die Auszubildenden bei BCD Travel werden ab dem 1. Juli 2015 so vergütet. Auszubildende bei TUI Deutschland erhalten ab dem 1. Juni 2015 im jeweiligen Ausbildungsjahr monatlich 717, 828 und 972 Euro brutto.

"Die deutsche Reisebranche scheint langsam verstanden zu haben, dass es einen Zusammenhang zwischen Fachkräftemangel und niedrigen Ausbildungsvergütungen gibt. Nachholbedarf besteht aber weiterhin. Im Verhältnis zu vergleichbaren Ausbildungsberufen hinkt die Branche noch hinterher", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ute Kittel.

Laut Bundesinstitut für Berufsbildung lagen die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen im Jahre 2014 im Monat bei 802 Euro brutto im Westen und 737 Euro im Osten.

ver.di ist es in den Verhandlungen auch gelungen, in den Tarifverträgen der DRV-T die Unterscheidung zwischen Ost und West aufzuheben. Damit gehört diese Unterscheidung in allen Tarifverträgen für Auszubildende der Reisebranche der Vergangenheit an.

TUI Deutschland hat sich zudem verpflichtet, jährlich mindestens 105 Ausbildungsplätze anzubieten und über die Hälfte der Auszubildenden nach erfolgreicher Abschlussprüfung zu übernehmen. BCD Travel übernimmt sogar alle Auszubildenden nach Abschluss der erfolgreichen Ausbildung.

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Quelle:
Presseinformation vom 15.07.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2015

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