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GEWERKSCHAFT/1253: Erfolgsgeschichte ÖPNV muss weitergehen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 15. Juli 2015

ver.di: Erfolgsgeschichte ÖPNV muss weitergehen - der Vermittlungsausschuss muss nun rasch entscheiden


Berlin, 15.07.2015 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat gemeinsam mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) die Mitglieder aus dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angeschrieben und gefordert, dass sie sich dem Gesetzesvorschlag der Bundesländer anschließen sollen. Der Vorschlag beinhaltet eine deutliche Erhöhung und Dynamisierung der Mittel für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). "Wir brauchen dringend Planungssicherheit - und zwar jetzt", sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle, zuständig für den Bereich Verkehr. "Die Erfolgsgeschichte ÖPNV muss weitergehen. Dafür benötigen wir nun die Unterstützung der Mitglieder im Vermittlungsausschuss. Ansonsten drohen uns umfangreiche Abbestellungen und der Verlust von Arbeitsplätzen." Der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner erklärt: "Wenn die Bundesregierung ihre Klimaziele erreichen will, kommt sie nicht umhin, den ökologische Verkehrsträger Schiene zu stärken. Hier zu sparen wäre falsch und geht letztlich auch zu Lasten der Beschäftigten. Das werden wir nicht hinnehmen."

Die beiden Gewerkschafter fordern den designierten Vorsitzenden, Hamburgs Ersten Bürgermeister Olaf Scholz, auf, die nächste Ausschusssitzung so rasch wie möglich zu terminieren: "Die Entscheidung darf nicht länger aufgeschoben werden."

In den letzten Jahren wurde mit den Regionalisierungsmitteln, um die es bei den beiden Gesetzentwürfen geht, auf vielen Strecken das Angebot ausgebaut und verbessert. Allein im Jahr 2014 waren elf Milliarden Menschen mit Bus und Bahn unterwegs. "Der SPNV leistet einen wesentlichen Beitrag zur Mobilität der Bevölkerung und zu nationalen Klimaschutzzielen", sind sich beide Gewerkschafter einig.

Am 27. März 2015 hat der Bundesrat einstimmig das Dritte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Der Vermittlungsausschuss setzt sich zur Hälfte aus Bundestagsabgeordneten und zur anderen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer zusammen.

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Quelle:
Presseinformation vom 15.07.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2015

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