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GEWERKSCHAFT/1316: TiSA - Geplantes Dienstleistungsabkommen gefährdet Sozialstandards (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 4. Februar 2016

TiSA: Geplantes Dienstleistungsabkommen gefährdet Sozialstandards, Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte


Berlin, 04.02.2016 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des EU-Parlaments, kein TiSA-Abkommen zu unterstützen, das öffentliche Dienstleistungen beinhaltet und internationale Arbeitsschutznormen untergräbt. "Öffentliche Dienstleistungen haben in Handelsabkommen nichts verloren - weder in TiSA, noch in TTIP oder CETA", betont der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.

"Der Schluss aus dem gestrigen Votum ist klar: TiSA ist in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig", erklärt der ver.di-Vorsitzende zum geplanten Dienstleistungsabkommen. Die Haltung von EU-Kommission, Europäischem Parlament, Bundesregierung und Deutschem Bundestag sei der entscheidende Test für die politische Glaubwürdigkeit. "Es kann nicht sein, dass globale Konzerne über Abkommen wie TiSA einfach Standards setzen. Mitgliedsstaaten müssen auch weiterhin die uneingeschränkte Möglichkeit haben, darüber zu entscheiden, welche Dienstleistungen sie wie regulieren wollen. Wir brauchen gute Dienstleistungen mit hohen Standards", so Bsirske.

Neben dem tiefen Eingriff in die Regulierungskompetenz sehe das geplante Dienstleistungsabkommen (TiSA) weitere inakzeptable Regelungen vor. So sei es aus Sicht von ver.di falsch, nur wenige Branchen und Dienstleistungen auf einer Negativliste vom TiSA-Abkommen auszunehmen. "Nötig ist eine Positivliste, die eindeutig regelt, welche Branchen und Dienstleistungen von dem Abkommen erfasst werden. Nur so lässt sich verhindern, dass künftige Dienstleistungen, die sich erst noch entwickeln, automatisch dem Freihandelsregime unterworfen werden", betont der Gewerkschafter.

Erforderlich seien nicht nur die Anerkennung von internationalen Arbeitsschutznormen, sondern auch ihre Durchsetzbarkeit und Sanktionen bei Verstößen sowie die Anpassung von Sozial- und Umweltstandards auf dem höchsten Niveau, die Sicherung von Mitbestimmungsrechten in transnationalen Unternehmen ebenso wie der Schutz persönlicher Daten, von Verbraucher- und Urheberrechten. "Die vom Parlament vorgegebenen Mindestanforderungen müssen auch die Messlatte für die Ratifikation von CETA sein. Hier nehmen wir das Parlament in seine Verantwortung", betont Bsirske.

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Quelle:
Presseinformation vom 04.02.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2016

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