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GEWERKSCHAFT/1455: Nur Sozialstandards bieten fairen Wettbewerb im öffentlichen Personennahverkehr (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 10. Februar 2017

Nur Sozialstandards bieten fairen Wettbewerb im öffentlichen Personennahverkehr


Berlin, 10.02.2017 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die heutige Entscheidung des Bunderats, den Änderungsantrag zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in den Deutschen Bundestag zu überweisen und damit eine Änderung des PBefG zu Gunsten von Tariftreue und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr herbeizuführen.

"Die Entscheidung des Bundesrats, den Bundestag zu beauftragen, sich diesem Thema mit aller Eindringlichkeit anzunehmen ist ausgesprochen positiv. Sie ist wichtig, weil sich die Mehrheit der Länder für eine soziale und faire Wettbewerbssituation ausspricht, in der Qualität und nicht Lohndumping entscheidet", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle.

Der von den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg eingebrachte Antrag verfolge das Ziel, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, soziale Standards zu Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen sowie zur Beschäftigtenübernahme auch für eigenwirtschaftliche Antragsteller vorzugeben.

Bisher seien solche Vorgaben nur bei Ausschreibungen und Direktvergaben möglich, konkurrierende eigenwirtschaftliche Anträge müssen sich bis zu der gewünschten Änderung nicht an die bisher geltenden tariflichen Vorgaben halten. Das gelte auch für ökologische Anforderungen. Die Kommunen würden durch den eigenwirtschaftlichen Antrag ihre Gestaltungsmöglichkeiten verlieren. Die Beschäftigten verlieren ihren Arbeitsplatz. "Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur durch Absenkung von Löhnen und Arbeitsbedingungen rechnen, haben fatale Folgen für Beschäftigte und Kommunen, das darf zukünftig nicht mehr möglich sein", so Behle.

Im kommunalen Nahverkehr arbeiten etwa 130.000 Beschäftigte. In diesem und im kommenden Jahr muss der größte Teil der Verkehrsvertragsvergaben auf den Weg gebracht werden, weil die bisherigen Verträge zu diesem Zeitpunkt auslaufen. Private und kommunale Unternehmen mit Tarifbindung sind dann einem ungleichen Wettbewerb ausgesetzt. "Unsoziale eigenwirtschaftliche Anträge unterhöhlen das Tarifsystems im Nahverkehr, schwächen die Sozialpartner und widersprechen damit dem Grundsatz der sozialen Marktwirtschaft", so die Gewerkschafterin, "daher fordern wir den Bundestag auf, der Empfehlung des Bundesrates zu folgen.

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Quelle:
Presseinformation vom 10.02.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2017

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