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GEWERKSCHAFT/1848: Postgesetz - Werktägliche Zustellung muss bleiben (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 1. November 2019

Postgesetz: Werktägliche Zustellung muss bleiben - ver.di warnt vor Arbeitsplatzabbau und Qualitätsverlust


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) spricht sich gegen eine Verringerung der gesetzlich festgeschriebenen Zustelltage von sechs auf fünf in der Woche aus und warnt vor Arbeitsplatzabbau.

"Die Zustellung von Briefen und Paketen an die Haustür an sechs Tagen in der Woche ist ein Kernelement einer qualitativ hochwertigen Postversorgung in Stadt und Land. Daran darf nicht gerüttelt werden. Wenn die Zustelltage reduziert werden, dann sind bei der Deutschen Post AG mindestens 10 000 tariflich und sozial geschützte Arbeitsplätze in der Zustellung und in den Briefzentren bedroht. Das kann dem Bundeswirtschaftsminister nicht egal sein", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Das gestern (1. August 2019) vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Eckpunktepapier zur Reform des Postgesetzes sieht eine entsprechende Überprüfung der Zustelltage vor. Bei der Neugestaltung des Postrechtes müssten die grundgesetzlich verankerte Gewährleistung einer flächendeckenden Postversorgung und die Sicherung von sozial und tariflich geschützten Arbeitsplätzen im Vordergrund stehen, so ver.di. Angesichts der sozialen Verwerfungen in der Paketbranche sei unter anderem eine Erweiterung der bislang auf Briefdienstleistungen beschränkten Lizenzpflicht um die Paketdienstleistungen sinnvoll.

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Quelle:
Presseinformation vom 02.08.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. August 2019

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