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GEWERKSCHAFT/1891: ver.di und ING einigen sich auf jährliches Weiterbildungsbudget (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 4. November 2019

ver.di und ING einigen sich auf jährliches Weiterbildungsbudget


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die ING haben sich auf einen Tarifabschluss für die rund 4.000 Beschäftigten bei der ING geeinigt. Dieser sieht als Zukunftstarifvertrag erstmalig ein individuelles jährliches Weiterbildungsbudget in Höhe von 500 Euro vor, welches auch über mehrere Jahre angespart werden kann.

Der Abschluss, der eine Erweiterung und Erneuerung des 2017 mit ver.di abgeschlossenen Zukunftstarifvertrages beispielsweise zu Gesundheits- und Altersteilzeitregelungen bildet, beinhaltet weitere Vereinbarungen zur Weiterbildung, eine Ausweitung des Anspruchs auf Freistellungsphasen sowie Kinderbetreuungs- und Pflegekostenzuschüsse. Damit konnte ein Zukunftstarifvertrag mit exemplarischem Charakter für die gesamte Branche abgeschlossen werden. Darüber hinaus wurden tarifliche Sonderzahlungen vereinbart.

ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz, der den Abschluss als zukunftsweisend und innovativ bewertet, betont: "Wir wollen das Thema Weiterbildung fest verankern. Damit können wir den Wandel der Bankenbranche positiv mitgestalten und Arbeitsplätze sichern."

ver.di-Verhandlungsführer Jan Duscheck weist darauf hin, dass das tariflich vereinbarte Weiterbildungsbudget in dieser Form ein Alleinstellungsmerkmal in der Branche sei. "Wir würden uns wünschen, dass das in anderen Häusern Schule macht. Es tut sich auch in der gesamten Branche etwas in dieser Richtung, aber nicht in dem Tempo und in der Qualität." Die Tarifpartner hätten damit deutlich gemacht, dass ein tragfähiges Geschäftsmodell und gute innovative Arbeitsbedingungen kein Widerspruch sein müssen.

Die vereinbarten jährlichen Sonderzahlungen würden zu spürbaren Verbesserungen beim Gehalt führen. Hierbei wurde eine verbindliche "Nikolaus-Prämie" in Höhe von 2.250 Euro pro Kalenderjahr sowie eine zusätzliche Sonderzahlung in Höhe von Dreiviertel eines Monatsgehaltes festgelegt.

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Quelle:
Presseinformation vom 04.11.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2019

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