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GEWERKSCHAFT/1922: Frauen in Führungspositionen - ver.di begrüßt Gesetzentwurf (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 25. Februar 2020

Frauen in Führungspositionen: ver.di begrüßt Gesetzentwurf


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Pläne von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, den Anteil von Frauen in Führungspositionen auszuweiten. Ziel müsse es sein, in absehbarer Zeit auch gegen mögliche Widerstände von Teilen der Wirtschaft und Politik eine gleichberechtigte Teilhabe zu erreichen. "Die Gleichstellung von Frauen in Führungspositionen lässt sich offensichtlich nicht mit Appellen erreichen, sondern nur mit dem Druck des Gesetzgebers. Dazu sind Franziska Giffey und Christine Lambrecht bereit", betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Dienstag. Zuvor hatte Bundesfamilienministerin Giffey in einem Interview erläutert, wie das so genannte Führungspositionen-Gesetz weiterentwickelt werden soll.

Demnach sind sowohl eine Ausweitung der festen Quote für Aufsichtsräte als auch eine Mindestanzahl von Frauen in Vorständen ab einer bestimmten Größe vorgesehen. "Das geplante Gesetz geht in wichtigen Details über die eng gesetzten Grenzen des Koalitionsvertrags hinaus - das ist ein nächster wichtiger Schritt auf dem leider noch langen Weg zur Gleichstellung. Weitere müssen folgen", betonte Werneke.

Im Einzelnen soll unter anderem die feste Geschlechterquote von 30 Prozent auf alle Unternehmen ausgeweitet werden, die paritätisch mitbestimmt sind, also mehr als 2.000 Beschäftigte haben. Darüber hinaus ist vorgesehen, in Vorstände von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die aus vier oder mehr Personen bestehen, bei einer Neubesetzung mindestens eine Frau zu berufen. Damit würden zwei wichtige Etappen für die Gleichstellung erreicht. "Die bislang geltende freiwillige Zielgrößenverpflichtung für Vorstände ist nicht praxistauglich und wird regelmäßig unterlaufen", sagte Werneke. Erfreulich sei ferner, dass der Gesetzgeber offensichtlich bereit sei, Verstöße gegen die Meldepflicht zur Zusammensetzung von Vorständen wirksam zu ahnden. Als wenig hilfreich für das Ziel der Gleichstellung sei es indes, alle anderen Unternehmen lediglich dazu zu verpflichten, eine Begründung für das Fehlen von Frauen im Vorstand zu finden ("Zielgröße Null"): "Da hatten wir uns mehr erhofft", sagte Werneke.

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Quelle:
Presseinformation vom 25.02.2020
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2020

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