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GEWERKSCHAFT/1954: Unterstützung für Solo-Selbstständige - ver.di unterstützt Vorstoß der Länder (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 17. April 2020

Unterstützung für Solo-Selbstständige: ver.di unterstützt Vorstoß der Länder


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt den Vorstoß der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister der Länder, erhebliche Corona-bedingte Auftrags- und damit einhergehende Einkommenseinbrüche für Solo-Selbstständige abzufedern. Dieses soll mittels eines pauschalen Soforthilfebetrages geschehen. Die Länder schlagen dabei für drei Monate jeweils 1.000 Euro vor.

In Deutschland gibt es etwa 2,2 Millionen Solo-Selbstständige. ver.di ist die mitgliederstärkste Interessenvertretung dieser Gruppe und organisiert insbesondere viele selbstständige Kultur- und Medienschaffende sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Beratung.

"Die bereits bestehenden Programme des Bundes für kleine und mittlere Betriebe sind darauf ausgerichtet, definierte Betriebsausgaben auszugleichen, etwa Miet- oder Leasingkosten", so der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. "Bei einem sehr großen Teil der Solo-Selbstständigen sind jedoch 'Privates' und 'Berufliches' untrennbar miteinander verquickt und das eigene Einkommen eine laufende betriebliche Ausgabe. Insofern erfüllen sie nicht die bestehenden Voraussetzungen für Soforthilfen des Bundes." Auch Steuerstundungen nutzten ihnen wenig, soweit sie Geringverdiener sind. "Hier herrscht echte Not", so Werneke weiter.

"Dieses drängende Problem greift die Initiative der Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister der Länder auf - das ist positiv! Es reicht allerdings nicht aus, immer nur an den Bund zu appellieren - die Bundesländer selbst sind genauso in der Verantwortung, insbesondere Baden-Württemberg geht mit guten Beispiel voran", betonte Werneke.

In Baden-Württemberg werde das Soforthilfeprogramm des Bundes mit Landesmitteln für einen fiktiven Unternehmerlohn ergänzt. Dort bekommen Solo-Selbstständige 1.180 Euro pro Monat über ein für Bundes-und Landesmittel einheitliches und damit unbürokratisches Antragsverfahren.

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Quelle:
Presseinformation vom 17.04.2020
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2020

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