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GEWERKSCHAFT/1958: Kurzarbeitsgeld - Kompromiss der Koalition ist ein richtiger Schritt (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 23. April 2020

Kurzarbeitsgeld: ver.di begrüßt Kompromiss der Koalition als richtigen Schritt


Zur Verständigung in der Großen Koalition über eine Erhöhung des Kurzarbeitsgelds erklärt Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): "Der jetzt gefundene Kompromiss ist ein Erfolg der gewerkschaftlichen Bemühungen um eine Anhebung des Kurzarbeitsgelds. Es ist gelungen, gegen den Widerstand in der Union und leider auch den meisten Arbeitgeberverbänden eine Erhöhung durchzusetzen."

Am späten Mittwochabend hatte sich der Koalitionsausschuss neben weiteren Maßnahmen zur wirtschaftlichen Bewältigung der Covid-19-Pandemie auch auf eine schrittweise Anhebung des Kurzarbeitsgelds verständigt. Die Einigung sieht vor, dass die Betroffenen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit erhalten, ihr Kurzarbeitsgelds vom vierten Monat an auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent) erhöht bekommen.

"Die jetzt gefundene Regelung hilft besonders in den Bereichen und Branchen, in denen von einer länger anhaltenden Phase von Kurzarbeit ausgegangen werden muss, wie etwa im Luftverkehr und im Tourismus", sagte Werneke. Kritisch anzumerken sei, dass die Erhöhung erst ab dem vierten Monat einsetze und dann auch nur auf 70 bzw. 77 Prozent: "Das geht an der Wirklichkeit vieler Beschäftigter mit Kurzarbeit in Dienstleistungsbranchen mit niedrigen Einkommen und einem hohen Anteil an Teilzeitarbeit weitgehend vorbei", stellte Werneke klar. "Da, wo das noch nicht geschehen ist, sind daher auch die Betriebe in der Verantwortung, das Kurzarbeitsgeld durch tarifvertragliche Regelungen aufzustocken."

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Quelle:
Presseinformation vom 23.04.2020
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2020

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