Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

GEWERKSCHAFT/226: Verbindlicher Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe gefordert (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 16. April 2010

Wach- und Sicherheitsgewerbe: Mindestlohn muss umgehend allgemeinverbindlich werden


Berlin, 16.04.2010 - Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben heute in Hannover den Mindestlohntarifvertrag für die bundesweit rund 170.000 Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe unterschrieben.

"Es ist gut, dass wir für die Beschäftigten im Bewachungsgewerbe Sicherheit schaffen, nachdem sie lange Zeit unter besonders prekären Bedingungen arbeiten mussten. Mit der Allgemeinverbindlichkeit können wir Lohndumping und überlangen Arbeitszeiten in der Branche einen Riegel vorschieben", sagte ver.di-Vorstandsmitglied Petra Gerstenkorn. Mit dem Mindestlohn-Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen hätten die Tarifpartner ihre Hausaufgaben gemacht. "Damit sind die tariflichen Voraussetzungen für die dringend benötigte Allgemeinverbindlichkeit der vereinbarten Löhne geschaffen", so BDWS-Präsident Wolfgang Waschulewski.

Die Tarifvertragsparteien werden in der kommenden Woche bei Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen den Antrag stellen, diesen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Gerstenkorn und Waschulewski zeigten sich optimistisch, dass der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium diesem Antrag zustimmen wird. Dann sei die Bundesregierung gefordert, durch den Erlass einer Rechtsverordnung diesen Mindestlohn-Tarifvertrag zeitnah für alle in- und ausländischen Sicherheitsunternehmen verbindlich vorzuschreiben. Nur so könnten Beschäftigte und Unternehmen in Deutschland bei der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit am 1. Mai 2011 ausreichend vor Dumping-Konkurrenz geschützt werden.

Dabei, so Gerstenkorn und Waschulewski, gehe es nicht darum, ausländischen Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu verwehren. Der Wettbewerb müsse aber nach den hiesigen Regeln geführt werden. Sonst drohe eine Erosion sämtlicher Tarif- und Ausbildungsstandards.

Die neuen Mindestentgelte führen insbesondere für die Sicherheitsdienstleister in den neuen Ländern zu Lohnerhöhungen um bis zu 33 Prozent. Der Mindestlohntarifvertrag führt über mehrere Stufen auch in den Tarifgebieten mit den derzeit niedrigsten Untergrenzen zu einem einheitlichen Branchenmindestlohn von 7,50 Euro bis spätestens zum 1. Januar 2013. Die höchsten Mindestlöhne liegen bei 8,46 Euro in Baden-Württemberg und acht Euro in Bayern. Diese steigen bis zum 1. Januar 2013 auf 8,90 Euro beziehungsweise 8,42 Euro.


*


Quelle:
Presseinformation vom 16.04.2010
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Cornelia Haß - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2010