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GEWERKSCHAFT/255: Haustarifverträge für Briefdienstleister parallel zu Postmindestlohn (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 26. Mai 2010

ver.di will Haustarifverträge für Briefdienstleister parallel zu Postmindestlohn


"Wir werden die Unternehmen der Briefdienstebranche, bei denen wir auseinandersetzungsfähig sind, zu Verhandlungen über Haustarifverträge auffordern", kündigte die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Andrea Kocsis. Einen entsprechenden Beschluss habe die zuständige Bundestarifkommission gefasst, nachdem der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (AGV NBZ) der Aufforderung von ver.di zur Aufnahme von Tarifverhandlungen in der vergangenen Woche nicht gefolgt war. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes und dem Auslaufen der Verordnung über den Postmindestlohn zum 30. April hätten Arbeitgeber wie die Pin Mail Berlin AG ihren Beschäftigten den Lohn gekürzt. In der Briefdienstebranche seien nach wie vor auch Stundenlöhne von 5,50 Euro Realität. "Unsere Mitglieder arbeiten hart unter sehr widrigen Bedingungen. Dafür müssen sie angemessen bezahlt werden. So einfach ist das", machte die ver.di-Vize deutlich.

Parallel dazu hält ver.di an einem über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemein verbindlich zu erklärenden Postmindestlohn fest. Grundlage hierfür ist ein entsprechender Mindestlohntarifvertrag. "Daher erneuern wir unsere Aufforderung an den AGV NBZ, Tarifverhandlungen aufzunehmen", so Kocsis. Bei einer Anzahl von bundesweit 441 Lizenznehmern mit insgesamt rund 31.000 Beschäftigten und drei Arbeitgeberverbänden, die auch gemeinsam die Branche nicht abdecken, sei die gesetzliche Lohnuntergrenze auch künftig unabdingbar.


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Quelle:
Presseinformation vom 26.05.2010
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Cornelia Haß - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Mai 2010