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GEWERKSCHAFT/870: Tarifergebnis für Leiharbeitsbeschäftigte (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 17. September 2013

Tarifergebnis für Leiharbeitsbeschäftigte: Höherer Mindestlohn und Ausschluss von Streikbrecher-Einsätzen



Berlin, 17.09.2013 - In den Tarifverhandlungen für die Leiharbeitsbranche haben sich die Arbeitgeberverbände iGZ und BAP mit der DGB- Tarifgemeinschaft auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. "Damit haben wir spürbare Verbesserungen für die Beschäftigten in der Leiharbeit erreicht. Dies gilt sowohl für die Bezahlung, aber auch mit der Klarstellung, dass Leiharbeitsbeschäftigte nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen", sagte Andrea Kocsis, stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), am Dienstag in Berlin.

Der Mindestlohn im Westen steigt zum 1. Januar 2014 auf 8,50 Euro (bisher 8,19 Euro). Am 1. April 2015 folgt eine Erhöhung auf 8,80 Euro, zum 1. Juni 2016 sind es 9,00 Euro. Im Osten wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2014 auf 7,86 Euro (bisher 7,50 Euro) angehoben, zum 1. April 2015 sind es 8,20 Euro und zum 1. Juni 2016 werden 8,50 Euro erreicht.

Auch die übrigen Entgeltgruppen werden zu den genannten Terminen angehoben, im ersten Schritt um 3,8 Prozent im Westen und 4,8 Prozent im Osten, zum April 2015 um 3,5 Prozent im Westen und 4,3 Prozent im Osten und zum Juni 2016 um 2,3 Prozent im Westen und um 3,7 Prozent im Osten. "Damit wird die Schere bei der Entlohnung zwischen Ost und West zumindest ein Stück weit geschlossen", so Kocsis. Die neuen Lohnhöhen sind auch die Basis für die teilweise vereinbarten Branchenzuschläge bei längeren Einsatzzeiten. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016.

Besonders wichtig ist aus Sicht von ver.di, dass der Tarifvertrag eindeutig klarstellt, dass Leiharbeitsbeschäftigte nicht eingesetzt werden dürfen, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil von einer der DGB-Gewerkschaften bestreikt wird. "Damit haben auch die Leiharbeitsbeschäftigten Klarheit, dass sie nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen", betonte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende. Durch neue Entgeltgruppenbeschreibungen sei nun auch sichergestellt, dass qualifizierte Tätigkeiten entsprechend höher entlohnt werden müssen und beispielsweise Verkäuferinnen und Verkäufer nicht - wie bisher immer wieder geschehen - in die unterste Entgeltgruppe gedrückt werden.

"Trotz aller erreichten Verbesserungen brauchen wir aber klare gesetzliche Regelungen, um den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu beenden. Dazu ist es nötig, dass Leiharbeit vom ersten Tag an genauso bezahlt wird wie Stammarbeit, dass die Verleihdauer begrenzt und das Synchronisationsverbot wieder eingeführt wird. Dies muss eine neue Bundesregierung unverzüglich regeln", forderte Kocsis.

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Quelle:
Presseinformation vom 17.09.2013
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. September 2013