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HAUSHALT/400: Parlament beschließt Nachtrag zum Bundeshaushalt 2012 (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 15. Juni 2012

Parlament beschließt Nachtrag zum Bundeshaushalt 2012



Der Deutsche Bundestag hat am 14. Juni 2012 seine Beratungen zum Nachtragshaushalt 2012 abgeschlossen. Der Parlamentsbeschluss umfasst auch die ersten beiden Raten für den deutschen Anteil am Eigenkapital des Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM).


Das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2012 stellt eine wichtige Voraussetzung für den deutschen Beitrag zum ESM dar, der auf Beschluss der Staats- und Regierungschefs der Eurozone bereits im Juli 2012 und damit ein Jahr früher als ursprünglich geplant, in Kraft treten soll.

Der ESM ist als dauerhafter robuster Krisenbewältigungsmechanismus integraler Bestandteil der Strategie der Bundesregierung und der Staaten der Eurozone, die Eurozone nachhaltig zu stabilisieren. Mit dem Nachtragshaushalt werden die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die ersten beiden Raten des deutschen Anteils am Eigenkapital des ESM in Höhe von insgesamt rund 8,7 Mrd. Euro leisten zu können. Auf Deutschland entfallen rund 22 Mrd. Euro des Stammkapitals des ESM.

Darüber hinaus enthält der Nachtragshaushalt noch einige Änderungen am Bundeshaushaltsplan 2012. Das betrifft insbesondere die geringeren Ausgaben aufgrund niedriger Zinsen, die geringere Gewinnabführung der Deutschen Bundesbank, einzustellende Steuermehreinnahmen aufgrund der guten Ergebnisse der Steuerschätzung sowie einzustellende Mehrausgaben aus dem Tarifabschluss und der Übertragung auf den Beamtenbereich.

Insgesamt betrachtet erhöht sich die Nettokreditaufnahme gegenüber dem Stammhaushalt 2012 von 26,1 Mrd. Euro auf 32,1 Mrd. Euro. Die Einzahlungen in den ESM als finanzielle Transaktion erhöhen zwar die Nettokreditaufnahme, nicht aber das strukturelle Defizit des Bundes. Den Erfordernissen der Schuldenregel wird unverändert vollständig Rechnung getragen. Der finanzpolitische Kurs der wachstumsfreundlichen Defizitreduzierung wird weiter konsequent verfolgt.

Das Gesetzgebungsverfahren zum Nachtragshaushalt wird nun mit der Beratung im Bundesrat fortgesetzt.

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Quelle:
BMF-Newsletter vom 15.06.2012
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2012