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HAUSHALT/405: Haushaltsausschuss stärkt Innovationsförderung des Bundes für den Schiffbau (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 9. November 2012

Haushaltsausschuss stärkt Innovationsförderung des Bundes für den Schiffbau



Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 8. November 2012 beschlossen, die Mittel für die Innovationsförderung des deutschen Schiffbaus um eine Million Euro zu erhöhen. Damit stellt der Bund 2013 insgesamt 13 Millionen Euro im Rahmen des Förderprogramms "Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze" bereit.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto: "Ich begrüße diesen Beschluss des Haushaltsausschusses. Die Mittelerhöhung ist in Zeiten notwendiger Haushaltskonsolidierung keine Selbstverständlichkeit. Aber das zusätzliche Geld ist sehr gut angelegt. Die deutschen Werften können im internationalen Wettbewerb nur im Spezialschiffbau und mit innovativen Spitzentechnologien bestehen. Das Förderprogramm "Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze" setzt zielgenau an dieser Stelle an. Denn es stärkt die Innovationskraft der deutschen Werften und stellt damit heute die Weichen für einen dauerhaft zukunftsfähigen Werftenstandort Deutschland. So sichern wir Arbeitsplätze, nicht nur auf den Werften, sondern auch bei den vielen Schiffbauzulieferunternehmen."

Mit dem Förderprogramm "Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze" werden die im Schiffbau verbundenen hohen Risiken der Markteinführung von Innovationen gemindert. In diesem Jahr stehen hierfür 12 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Die gleiche Summe wird von den Küstenbundesländern bereitgestellt, da die Finanzierung hälftig durch den Bund und die Küstenbundesländer erfolgt.

Im Dezember 2011 hatte die EU-Kommission für die Jahre 2012 und 2013 einen neuen Rechtsrahmen für Beihilfen für den Schiffbau in der Europäischen Union beschlossen. Innovationen können mit bis zu 20 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Im Falle von besonderen Verbesserungen für die Umwelt kann jetzt der Fördersatz auf 30 % erhöht werden.

Zudem ist der Anwendungsbereich der Förderrichtlinie auf Binnenschiffe sowie schwimmende und bewegliche Offshore-Strukturen erweitert worden. Förderantrage werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 9. November 2012
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2012