Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

MELDUNG/415: Beabsichtigte Grundlage für Briefporti im Price-Cap-Verfahren veröffentlicht (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 21. Oktober 2013

Beabsichtigte Grundlage für Briefporti im Price-Cap-Verfahren veröffentlicht

Homann: "Langfristige Planung und hohe Versorgungsqualität"



Die Bundesnetzagentur hat heute die beabsichtigte Entscheidung zur Berechnung der Entgelte der Deutschen Post AG (DP AG) im Price-Cap-Verfahren ab 2014 auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Wettbewerber, Verbraucherschutzorganisationen und andere interessierte Kreise können nun die geplante sog. Maßgrößenentscheidung bis zum 6. November kommentieren.

"Die geplante Entscheidung ist Grundlage für die Festlegung der Porti der Deutschen Post AG in den nächsten fünf Jahren. Das neue Preisniveau ergibt sich aus der Differenz der Inflationsrate und der Produktivitätsfortschrittsrate, die auf 0,2 Prozent festgelegt werden soll. Damit muss die Deutsche Post AG bei künftigen Portoerhöhungen unterhalb des erwarteten Anstiegs der Verbraucherpreise bleiben, erhält aber mehrjährige Planungssicherheit und - gerade auch im Interesse des Verbrauchers - ausreichend Spielraum, einen leistungsfähigen Universaldienst und die hohe Qualität der flächendeckenden Versorgung aufrechtzuerhalten", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die den Briefmarkt beeinflussende Digitalisierung und der allgemeine Rückgang der Briefsendungen im Privatbereich schränken den Spielraum der Post ein, Produktivitätserhöhungen zu realisieren. Der Produktivitätsfortschritt in diesem Sektor ist daher geringer als in den Vorjahren. Der hier zugrunde gelegte Anstieg der Produktivität um 0,2 Prozent bedeutet, dass der Preiserhöhungsspielraum der DP AG um diese Rate hinter dem Anstieg der allgemeinen Verbraucherpreise zurück bleibt. Zugleich ist es der DP AG mit dieser Entscheidung möglich, den absehbaren Herausforderungen zu begegnen, ohne ihren Service einschränken zu müssen. Ob und wie die Post den ihr zugestandenen Preiserhöhungsspielraum nutzt, muss sie in ihrem Marktumfeld entscheiden.

Die endgültige Price-Cap-Entscheidung wird die Ergebnisse der jetzigen Kommentierung berücksichtigen. Anschließend muss die DP AG die Preise für die einzelnen Produkte - wie z. B. für den Standardbrief, den Maxibrief oder die Postkarte - der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorlegen. Die Preise werden genehmigt, wenn sich diese in dem durch die Price-Cap-Entscheidung vorgegebenen Rahmen bewegen.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 21.10.2013
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2013