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MELDUNG/613: Gabriel - Künftig können deutsche Rüstungsgüter auch vor Ort kontrolliert werden (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 9. März 2016

Gabriel: Künftig können dt. Rüstungsgüter auch vor Ort kontrolliert werden


Auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat das Bundeskabinett heute die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von sogenannten Post-Shipment-Kontrollen bei deutschen Rüstungsexporten geschaffen.

Bundesminister Gabriel: "Post-Shipment-Kontrollen verbessern die Kontrolle von Rüstungsexporten, denn endlich können die Angaben, die Empfänger zum Verbleib der Waffen machen, vor Ort überprüft werden. Als erster EU-Staat führen wir damit ein System ein, bei dem die Rüstungsexportkontrolle nicht mit dem Erteilen einer Genehmigung endet. Damit ziehen wir auch die Konsequenz aus Skandalen der Vergangenheit. Zusammen mit den Kleinwaffen-Grundsätzen haben wir jetzt die strengsten Regeln für Rüstungsexporte geschaffen, die es in der Bundesrepublik je gab."

Bislang konnten lediglich bei Kriegswaffen Vor-Ort-Kontrollen verankert werden, künftig gilt dies auch für sonstige Rüstungsgüter, wie Pistolen oder Scharfschützengewehre. Die staatlichen Empfänger in Drittländern müssen sich also bereits in den Endverbleibserklärung verpflichten, diese Vor-Ort-Kontrollen zu dulden.

Die Kontrollen werden jetzt stufenweise umgesetzt, zunächst konzentriert sich die Bundesregierung dabei in einer Pilotphase auf Kleinwaffen. Die ersten Vor-Ort-Kontrollen können naturgemäß erst beginnen, wenn Waffen produziert und exportiert sind die unter der Auflage von Post-Shipment-Kontrollen genehmigt wurden. Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass die ersten Kontrollen noch in diesem Jahr durchgeführt werden können.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 9. März 2016
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. März 2016

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