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MEDIEN/738: Musikverleger empört über Umverteilung der Einnahmen aus Musik-Streaming (Zeitpunkte Medien)


Zeitpunkte Medien - 20. April 2015

Wiesbaden: Musikverleger empört über Umverteilung der Einnahmen aus Musik-Streaming


Die 60.000 Komponisten, Textdichter und Musikverleger in Deutschland blicken mit einem lachenden und einem weinenden Auge auf die aktuelle Entwicklung des digitalen Musikmarktes in Deutschland. Nach den jüngsten Zahlen des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) verzeichnen vor allem Streamingdienste wie Spotify, Deezer & Co enorme Zuwächse. Dies geschieht allerdings auf Kosten der digitalen Downloads, die einen Rückgang aufweisen. Auf der einen Seite lassen diese Zahlen einen steigenden Musikkonsum vermuten, auf der anderen Seite sind die Vergütungen, die Kreative für das Streaming ihrer Werke erhalten, deutlich geringer als beispielsweise die der Tonträgerunternehmen. Diese erhalten als Inhaber der sogenannten Masterrechte einen vielfach höheren Betrag als die Autoren, die nur über die geringeren Streaming-Einnahmen der GEMA an diesem Wachstumsmarkt beteiligt sind.

Der Präsident des Deutschen Musikverleger-Verbandes (DMV), Prof. Dr. Rolf Budde, erklärte am Montag anlässlich der Jahrestagung des Verbandes im Dorint Hotel Pallas in Wiesbaden: "Die deutschen Musikverleger sind empört darüber, dass Streaminganbieter den Wert der kreativen Leistung nicht entsprechend anerkennen. Das Missverhältnis zwischen den Ausschüttungen von Spotify & Co. an die Tonträgerfirmen einerseits und an die Autoren und Verleger über die GEMA andererseits sei unverständlich. "Nimmt man zur Kenntnis, dass neben einem Einbruch bei den CD-Verkäufen nunmehr auch der bisher relativ stabile Download-Markt zurückgeht und durch Streaming-Angebote ersetzt wird, ist es umso wichtiger, dass dieses Missverhältnis beendet wird. Hier versuchen wir mit allen rechtlichen Mitteln, endlich die Einnahmeverluste der Kreativen zu stoppen, damit die Copyrights den Anteil am Streaming erhalten, die sie verdienen."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2015

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