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STEUER/1154: Finanzverwaltung will Umsatzsteuerpauschalierung einengen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 15. April 2010

Finanzverwaltung will Umsatzsteuerpauschalierung einengen

DBV kritisiert neue Richtlinienentwürfe als überbürokratisch und fehlerhaft


Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat den neuen Entwurf für Anwendungsrichtlinien zur Umsatzsteuerpauschalierung (Paragraph 24 UStG) scharf kritisiert. Die neuen Richtlinienentwürfe enthalten Einschränkungen, die nicht durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geboten sind. So sind viele neue Ausnahmen von der Pauschalierung vorgesehen, was dem Ansatz einer Verwaltungsvereinfachung zuwiderläuft. So soll die Pauschalierung unter anderen nicht mehr anwendbar sein, wenn Milchquoten oder nicht ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Maschinen veräußert, Dienstleistungen gegenüber Landwirten von mehr als 51.500 Euro im Jahr erbracht oder zu mehr als 25 Prozent mit Zukaufsprodukten vermischte Erzeugnisse, z.B. Apfelsaft, verkauft werden. Durch solche unnötig engen Auslegungen geht für viele landwirtschaftliche Betriebe der Vereinfachungseffekt verloren und sie müssen stattdessen zusätzliche Umsatzsteuererklärungen erstellen. Lediglich in einem Bereich, der Wiedereinführung einer Bagatellgrenze für landwirtschaftliche Dienstleistungen, soll eine landwirtschaftsfreundliche Auslegung vorgenommen werden. Der DBV hat deshalb im Interesse der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus zu den Richtlinienentwürfen eine kritische Stellungnahme gegenüber dem Bundesfinanzministerium abgegeben.

Aus Sicht des DBV steht es der Finanzverwaltung nicht zu, in Richtlinien über Gesetz und Rechtsprechung hinausgehende, einengende Auslegungen vorzunehmen. Hinzu kommt, dass derzeit vor dem Bundesfinanzhof wichtige Fragen der Umsatzsteuerpauschalierung (z.B. Anwendung bei Pensionspferdehaltern und bei Dienstleistungen gegenüber Nichtlandwirten) verhandelt werden. Aus Respekt vor der Gerichtsbarkeit sollte die Finanzverwaltung zumindest den Ausgang dieser Verfahren abwarten, statt sich voreilig zu Lasten der Steuerpflichtigen festzulegen.

In Deutschland wird die Umsatzsteuerpauschalierung seit mehr als 40 Jahren angewendet. Sie wird von über 90 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe angewandt. Während in den Anfangsjahren Erleichterungen hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten im Vordergrund standen, hat sich die Umsatzsteuerpauschalierung zu einem anerkannten Vereinfachungsmodell gewandelt, welches den Bestrebungen zum Bürokratieabbau voll und ganz entspricht. Deshalb muss es aus Sicht des DBV vor allem darum gehen, diese Regelung weiterhin benutzerfreundlich auszugestalten. Die vom BMF vorgelegten Entwürfe gehen jedoch in eine andere Richtung. Sie enthalten vielmehr zahlreiche einengende Auslegungen, die weder durch europäische noch durch nationale Gesetzgebung oder die Rechtsprechung geboten sind.

Die Anwendungsrichtlinien zur Umsatzsteuerpauschalierung (Paragraph 24 UStG) haben keinen Gesetzescharakter, sind aber für die Finanzverwaltung bindend und haben deshalb hohe praktische Relevanz. Vor Inkrafttreten muss der Richtlinienentwurf vom Bundeskabinett beschlossen und vom Bundesrat bestätigt werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. April 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. April 2010