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STEUER/1251: Landwirtschaftstypische Abläufe in der Generationenfolge bleiben steuerlich verschont (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 22. November 2012

Landwirtschaftstypische Abläufe in der Generationenfolge bleiben steuerlich verschont

DBV: BMF stellt Details erbschaftsteuerlicher Praxisfragen klar



Zur Klärung erbschaftsteuerlicher Fragen wandte sich der Deutsche Bauernverband (DBV) gemeinsam mit dem Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) im Januar 2012 an das Bundesfinanzministerium (BMF). Hintergrund war, dass die erbschaftsteuerliche Verschonung nicht eindeutig in den aktuellen Erbschaftsteuer-Richtlinien geregelt war, berichtet der DBV. Wegen der uneindeutigen Regelung hätten einige Finanzverwaltungen dies zulasten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ausgelegt, was in der Praxis oft zu Verunsicherungen führte. So sei von den Finanzverwaltungen teilweise die Ansicht vertreten worden, dass die Einbringung eines geerbten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zur gemeinsamen Bewirtschaftung ebenso zum Verlust der erbschaftsteuerlichen Verschonung führe wie der Flächenrückbehalt des Altenteilers bei einer Betriebsübergabe. DBV und HLBS lehnen eine solche enge Sichtweise der erbschaftsteuerlichen Verschonung ab.

Mit Schreiben von Mitte Oktober 2012 erhielt der DBV eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Antwort aus dem Bundesfinanzministerium (BMF). Darin wurden die von DBV und HLBS erarbeiteten Lösungsvorschläge im Ergebnis bestätigt. So bleibt nun laut BMF die erbschaftsteuerliche Verschonung erhalten, wenn ein geerbter land- und forstwirtschaftlicher Betrieb innerhalb der Verschonungsfrist (5 bzw. 7 Jahre) in eine GbR eingebracht oder teilweise an den Ehepartner übertragen wird, erklärt der DBV. Solche Fälle kämen häufig vor, da nach Betriebsübergaben oft erwogen werde, bislang als Einzelunternehmen geführte elterliche Betriebe künftig gemeinschaftlich zu bewirtschaften. Des Weiteren habe das BMF klargestellt, dass Generationenfolgen, bei denen der Übergeber bis zu 10 Prozent seiner landwirtschaftlichen Flächen oder den gesamten Bauernwald zurückbehält, ohne erbschaftsteuerliche Nachteile möglich sind. Bei der Einkommensteuer war dies schon bisher unschädlich möglich.

Das BMF beseitigt damit erbschaftsteuerliche Unsicherheiten in mehreren typischen Konstellationen, betont der DBV. Dies sei wichtig, da gerade im sensiblen Bereich der Generationenfolge zweifelsfrei anwendbare Regelungen nötig sind. Mit der im Interesse der Betriebe erreichten Klärung bleiben jetzt sinnvolle Vorgänge in der Generationenfolge ohne zusätzliche erbschaftsteuerliche Belastung möglich, heißt es beim DBV.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. November 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
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Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. November 2012