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STEUER/1261: Zur steuerrechtlichen Gleichbehandlung von Ehen und Lebenspartnerschaften (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 12. Juni 2013

Kabinettsbeschluss zur steuerrechtlichen Gleichbehandlung von Ehen und Lebenspartnerschaften



Bundesregierung beschließt Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013


Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2013 eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 zur Gleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften in der Einkommensteuer umgesetzt wird.

Entsprechend der verfassungsgerichtlichen Entscheidung können damit auch Lebenspartner in der Einkommensteuer zusammen veranlagt werden. Nach den Vorgaben des Gerichts gilt dies rückwirkend bis 2001 für alle Lebenspartner, deren Veranlagung noch nicht bestandskräftig durchgeführt ist.

Die Formulierungshilfe ist am 11. Juni 2013 von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP als Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht worden.

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Quelle:
BMF-Newsletter vom 12.06.2013
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2013