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TELEKOMMUNIKATION/707: "Breitbandausbau schreitet zügig voran" (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 7. Mai 2012

Homann: "Breitbandausbau schreitet zügig voran"
Versorgungsauflage im 800-MHz-Bereich bereits in neun Bundesländern erfüllt



Die Mobilfunkunternehmen haben die Versorgungsverpflichtung im 800 MHz Bereich jetzt auch in Sachsen erfüllt. Dies gab die Bundesnetzagentur heute bekannt. Die drei Unternehmen, Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH und Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, können die von ihnen im 800 MHz Bereich ersteigerten Frequenzen nun auch in diesem Bundesland frei nutzen.

"Mittlerweile sind bereits in neun der insgesamt dreizehn mit Breitband unterversorgten Bundesländer die Versorgungsauflagen erfüllt worden. Ich gehe davon aus, dass weitere Bundesländer in Kürze folgen werden. Die Unternehmen haben nach der Versteigerung schnell mit dem Breitbandausbau begonnen, dieser schreitet zügig voran. Ich erwarte von den Unternehmen, dass die Frequenzen auch nach der Freigabe effizient genutzt werden, damit die Breitbandversorgung weiter verbessert wird", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Im Frühjahr 2010 wurden Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz versteigert. Die Zuteilungen der 800-MHz-Frequenzen sind dabei mit einer stufenweisen Aus und Aufbauverpflichtung verbunden. Die Bundesländer hatten hierfür im Vorfeld der Versteigerung die mit Breitbandtechnologien unversorgten bzw. unterversorgten Städte und Gemeinden benannt, die entsprechend ihrer Einwohnerzahl in vier Prioritätsstufen unterteilt wurden.

Ein Netzbetreiber ist verpflichtet, in den Bundesländern bei der Nutzung der 800-MHz-Frequenzen stufenweise die Städte und Gemeinden der einzelnen Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Vorrangig sollen Städte und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern (Prioritätsstufe 1) mit mobilem Breitband versorgt werden. In den folgenden Stufen werden dann auch größere Städte erschlossen. Sobald die Versorgungsauflage erfüllt ist, können die Zuteilungsinhaber die 800-MHz Frequenzen in dem jeweiligen Bundesland frei nutzen. Bei der Beurteilung, ob die Versorgungsauflage erfüllt ist, werden alle eingesetzten Technologien (Funk, DSL, Kabel etc.) berücksichtigt.

Die Versorgungsauflagen sind nun in diesen Ländern erfüllt: Baden Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. Mai 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2012