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TELEKOMMUNIKATION/723: Versorgungsverpflichtung im 800-MHz-Bereich in Mecklenburg-Vorpommern erfüllt (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 8. Oktober 2012

Versorgungsauflage im 800-MHz-Bereich nunmehr auch in Mecklenburg-Vorpommern erfüllt

Homann: "Versorgungsauflage damit in zwölf von dreizehn Bundesländern erfüllt"



Die Mobilfunkunternehmen haben nunmehr auch in Mecklenburg-Vorpommern die Versorgungsverpflichtung im 800-MHz-Bereich erfüllt. Die drei Unternehmen Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH und Telefónica Germany GmbH & Co. OHG können die von ihnen im 800 MHz Bereich ersteigerten Frequenzen nun in zwölf von dreizehn Bundesländern frei nutzen.


"Die Versorgungsauflagen sind mittlerweile in allen mit Breitband unterversorgten Bundesländern bis auf Brandenburg erfüllt worden. Aber auch in Brandenburg ist der Breitbandausbau so weit vorangeschritten, dass in Kürze mit der Erfüllung der Versorgungsauflage in der gesamten Bundesrepublik gerechnet werden darf", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Im Frühjahr 2010 wurden die Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz versteigert. Die Zuteilungen der 800-MHz-Frequenzen sind dabei mit einer stufenweisen Aus und Aufbauverpflichtung verbunden. Die Bundesländer hatten hierfür im Vorfeld der Versteigerung die mit Breitbandtechnologien unversorgten bzw. unterversorgten Städte und Gemeinden benannt, welche entsprechend ihrer Einwohnerzahl in vier Prioritätsstufen unterteilt wurden.

Die Netzbetreiber sind verpflichtet, in den Bundesländern bei der Nutzung der 800-MHz-Frequenzen stufenweise die Städte und Gemeinden der einzelnen Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Vorrangig sollten Städte und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern (Prioritätsstufe 1) mit mobilem Breitband versorgt werden. In den folgenden Stufen werden dann auch größere Städte erschlossen. Sobald die Versorgungsauflage erfüllt ist, können die Zuteilungsinhaber die 800-MHz-Frequenzen in dem jeweiligen Bundesland freizügig nutzten. Bei der Beurteilung, ob die Versorgungsauflage erfüllt ist, werden alle eingesetzten Technologien (Funk, DSL, Kabel etc.) berücksichtigt.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Oktober 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2012