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TELEKOMMUNIKATION/825: Roaming-Gebühren in Europa endgültig abgeschafft (BNA)


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 14. Juni 2017

Roaming-Gebühren in Europa endgültig abgeschafft

Dr. Eschweiler: "Ab morgen können die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre nationalen Tarife auch auf Reisen in der EU nutzen. Die EU-Regelungen für das "Roam-Like-At-Home" treten endlich in Kraft"


Reisezeit ist Roaming-Zeit

Verbraucherinnen und Verbraucher können ab 15. Juni 2017 ihren Mobilfunktarif im europäischen Ausland nutzen, als wären sie zu Hause. Anders als in der Vergangenheit dürfen für Anrufe, SMS und die Nutzung mobiler Daten in den EU-Mitgliedstaaten sowie Liechtenstein, Island und Norwegen grundsätzlich keine zusätzlichen Gebühren berechnet werden. Damit sind Anrufe und das Versenden von SMS innerhalb der Europäischen Union zum Heimattarif möglich. Auch für den Versand von Urlaubsfotos vom Strand können die Verbraucherinnen und Verbraucher das inländische Datenvolumen nutzen. So können beispielsweise Flatrates in der EU so genutzt werden wie zu Hause.

Bundesnetzagentur zuständig für die Einhaltung der Roaming-Regelungen in Deutschland

Die Bundesnetzagentur ist zuständig für die Einhaltung der Roaming-Regelungen in Deutschland. Dazu wird die Bundesnetzagentur den Markt sorgfältig beobachten und Fälle, in denen Roaming-Aufschläge verlangt werden, genau überprüfen. "Damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher über das Roam-Like-At-Home-Konzept informieren können, haben wir eine Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten rund um Roam-Like-At-Home auf unseren Internetseiten veröffentlicht. Zusätzlich steht den Verbraucherinnen und Verbrauchern selbstverständlich unser Verbraucherservice zur Verfügung", so Dr. Eschweiler.

Neben Roam-Like-At-Home-Tarifen können auch nach dem 15. Juni 2017 weiterhin andere sogenannte alternative Roaming-Tarife von den Mobilfunkbetreibern angeboten werden. Diese können insbesondere für Verbraucherinnen und Verbraucher interessant sein, die außerhalb der EU zum Beispiel in die Schweiz oder in die USA reisen und dort ihr Handy nutzen.

Zusätzliche Roaming-Aufschläge können künftig in zwei Ausnahmefällen erhoben werden. Zum einen können Mobilfunkanbieter zur Vermeidung einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung eine Fair-Use-Policy (angemessene Nutzung) mit ihren Kunden vereinbaren. Hiermit soll beispielsweise vermieden werden, dass Kunden Mobilfunkverträge zu sehr günstigen Konditionen aus anderen Mitgliedstaaten zu Hause nutzen (dauerhaftes Roaming). Zum anderen können Mobilfunkanbieter Roaming-Aufschläge bei der Bundesnetzagentur beantragen, wenn sie ihre Kosten zur Bereitstellung regulierter Roaming-Dienste nachweislich nicht decken können und belegen, dass hierdurch ihr nationales Geschäftsmodell gefährdet ist.

Die Liste der Fragen und Antworten ist veröffentlicht unter:
www.bundesnetzagentur.de/RLAH

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14.06.2017
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2017

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