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TELEKOMMUNIKATION/830: Zypries - Mehr offenes WLAN, WLAN-Gesetz passiert den Bundesrat (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 22. September 2017

Zypries: Weg frei für mehr offenes WLAN
WLAN-Gesetz passiert den Bundesrat


Der Bundesrat hat am Freitaga das Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes gebilligt, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie federführend für die Bundesregierung erarbeitet wurde. Das sog. WLAN-Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries: "Was lange währt, wird endlich gut. Ich freue mich, dass nun auch der Bundesrat das neue WLAN-Gesetz gebilligt hat. Es ist ein echter Fortschritt für Deutschland, dass von nun an mehr öffentliche WLAN-Hotspots angeboten werden können - rechtssicher und ohne Zugangsbeschränkungen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das, dass sie bald an viel mehr Orten unkompliziert ins Internet kommen, etwa an Flughäfen, in Cafés, Hotels, Bürgerämtern oder Bibliotheken. Und für WLAN-Betreiber bedeutet das neue Gesetz, dass sie mit einem offenen Angebot kein Risiko eingehen. Wir liefern, was wir im Koalitionsvertrag versprochen haben und leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einer modernen digitalen Infrastruktur in Deutschland."

Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für jeden WLAN-Betreiber, der seinen Kunden über einen Hotspot Zugang zum Internet anbieten möchte. Er setzt sich auch bei einem offenen WLAN nicht mehr dem Risiko aus, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, falls Nutzer illegale Inhalte aus dem Internet abrufen. Dabei muss er sein WLAN weder verschlüsseln, noch eine Vorschaltseite einrichten. Auch muss die Identität der Nutzer nicht überprüft werden.

Geistiges Eigentum bleibt dabei weiterhin geschützt. Ein Rechteinhaber kann zum Beispiel verlangen, dass ein WLAN-Betreiber einzelne konkret benannte Internetseiten sperrt, wenn ein Nutzer über diese Seite bereits urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreitet hat und diese Rechtsverletzung nur über eine Sperrung abgestellt werden kann. Vor- und außergerichtliche Kosten dürfen dem WLAN-Betreiber dafür jedoch nicht in Rechnung gestellt werden

Das neue WLAN-Gesetz stellt so eine ausgewogene Balance zwischen den Interessen der verschiedenen Akteure her.

Außerdem hat der Bundesrat heute das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter final beschlossen. Hier geht es im Kern darum, dass Immobilienmakler künftig eine regelmäßige Weiterbildungsverpflichtung haben. Für Wohnimmobilienverwalter wird erstmals eine gewerberechtliche Erlaubnispflicht eingeführt. Auch Wohnimmobilienverwalter müssen künftig der Weiterbildungsverpflichtung nachkommen und zudem eine Berufshaftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Erlaubniserteilung abschließen. Die Regelung tritt neun Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 22. September 2017
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2017

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