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VERKEHR/1124: Rechtssicherheit für Eisenbahninfrastrukturinhaber (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 5. Januar 2010

Maßstäbe für Mitteilungen über beabsichtigte Änderungen oder Neufassungen von Nutzungsbedingungen festgelegt

Kurth: "Vorgaben schaffen Rechtssicherheit für Eisenbahninfrastrukturinhaber"


Die Bundesnetzagentur hat jetzt gegenüber der DB Netz AG verbindliche Maßstäbe für Mitteilungen über beabsichtigte Änderungen oder Neufassungen von Nutzungsbedingungen für Schienenwege und Serviceeinrichtungen festgelegt. Diese beinhalten Anforderungen an die Form und den Inhalt der Mitteilungen einschließlich der Entgeltlisten.

"Wir haben in der Vergangenheit feststellen müssen, dass Mitteilungen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen über beabsichtigte Änderungen oder Neufassungen ihrer Nutzungsbedingungen häufig erhebliche Defizite aufwiesen. Dies betraf sowohl den Umfang als auch die Detailschärfe der Mitteilungen. Damit wurde die Überprüfung der Änderungen durch die Bundesnetzagentur erheblich erschwert. Die Gefahr bestand, dass solche Unklarheiten letztlich zu Lasten des Wettbewerbs auf der Schiene gingen", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Um derartige Probleme zukünftig zu vermeiden, haben wir verbindliche Anforderungen definiert. Der heutigen Entscheidung gegenüber der DB Netz AG kommt eine Vorbildfunktion zu. Sie schafft auch für alle anderen Infrastrukturinhaber Rechtssicherheit."


Weitere Informationen zur Entscheidung sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de zu finden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Januar 2010
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Januar 2010