Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

VERKEHR/1168: Karneval - Nach der Feier nichts riskieren (DVR)


Der Deutsche Verkehrsicherheitsrat (DVR)
Pressemitteilung vom 21. Februar 2011

Karneval: Nach der Feier nichts riskieren


Bonn, 21. Februar 2011 (DVR) - Während der närrischen Tage verstärkt die Polizei ihre Verkehrskontrollen, und das aus gutem Grund: Rund um den Rosenmontag häufen sich die Verkehrsunfälle, die auf Alkoholeinfluss zurückzuführen sind. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt für den sicheren Heimweg nach einer rauschenden Feier öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi.

Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt Alkohol im Straßenverkehr übrigens ab. In einer repräsentativen Umfrage des DVR forderten rund 60 Prozent der Befragten ein absolutes Alkoholverbot für Kraftfahrer, wie es für alle Fahranfänger in der Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren bereits gilt.

Den größten Zuspruch fand das generelle Alkoholverbot in der Altersgruppe der 35- bis 54-Jährigen sowie in der Gruppe zwischen 65 und 74 Jahren. Auf die Frage, welche Promilleobergrenze für private Kraftfahrer in Deutschland gelte, wussten nur knapp 63 Prozent der 2.000 Befragten die richtige Antwort: 0,5 Promille. Etwa jeder elfte Befragte hielt eine Grenze von 0,8 Promille für verbindlich.

Mit einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ist jedoch schon ab einem Blutalkoholspiegel von 0,2 Promille zu rechnen. Der DVR empfiehlt eindringlich, beim Führen eines Fahrzeuges komplett auf Alkohol zu verzichten.

Was viele Verkehrsteilnehmer noch immer nicht wissen: Bereits mit 0,3 Promille und damit verbundenen Ausfallerscheinungen geht die Rechtsprechung von einer relativen Fahruntüchtigkeit aus, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Bei 0,5 Promille Blutalkohol drohen 500 Euro Bußgeld, vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) und ein Monat Fahrverbot. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer in diesem Zustand ein Kraftfahrzeug führt, macht sich strafbar und muss mit einer empfindlich hohen Geld- oder mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen, wenn er einen Unfall verursacht. Ähnliches sollten Karnevalisten bedenken, die unter Alkoholeinfluss aufs Fahrrad steigen: Sind 1,6 Promille erreicht, gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig. Hier drohen ein Bußgeld, die Auferlegung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Fahreignung sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.

Bus und Bahn sind eine preisgünstige und gesellige Alternative zum eigenen Auto, Motorrad oder Fahrrad. Wer dagegen Ruhe bevorzugt, für den ist das Taxi ideal. Ruhe empfiehlt sich auch für den Morgen danach, denn der Körper kann pro Stunde durchschnittlich nur 0,15 Promille Alkohol im Blut abbauen und der verbleibende Restalkohol schränkt die Fahrtüchtigkeit stark ein. So genannte "Wundermittel" wie Kaffee oder Tabletten, die angeblich den Alkoholabbau im Körper beschleunigen sollen, bieten keine Lösung. Deshalb heißt es auch hier: Hände weg vom Steuer!


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 21.02.2011
Herausgeber: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
Beueler Bahnhofsplatz 16, 53222 Bonn
Telefon (02 28) 4 00 01-0
Telefax (02 28) 4 00 01-67
E-Mail: srademacher@dvr.de
http://www.dvr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2011