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VERKEHR/1515: Automatisiertes und vernetztes Fahren muss sicher sein (DVR)


Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR)
Pressemitteilung vom 5. Dezember 2017

Automatisiertes und vernetztes Fahren muss sicher sein


Bonn, 5. Dezember 2017 - Angesichts der Entwicklungen zum Thema "automatisiertes Fahren" in rechtlicher Hinsicht, insbesondere der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 21.06.2017, den aktuellen Beratungen zu den Änderungen der UN/ECE-Regelungen sowie den Ergebnissen der Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren, nimmt der DVR Stellung zum Thema. Er erwartet, dass die Einführung und Nutzung von teil-, hoch- und vollautomatisierten Fahrfunktionen in der Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten.

Der DVR fordert daher u.a., dass bei der Zulassung der Systeme in jedem Einzelfall abzuwägen ist, ob der zu erwartende Sicherheitsgewinn mögliche Risiken überwiegt. Felderfahrungen und Simulationen sind für die Weiterentwicklung automatisierter Fahrfunktionen notwendig. Es sollten deshalb weitere Möglichkeiten eröffnet werden, den Sicherheitsgewinn der Fahrfunktionen vor deren Genehmigung zu ermitteln. Nach der Zulassung sind die neuen Technologien ebenfalls durch Feldbeobachtungen zu sichern. Derzeit wird im Rahmen von Forschungsprojekten die Zulassung fahrerloser Fahrzeuge zur Personenbeförderung geprüft. Der DVR empfiehlt, dass für diesen Zweck einheitliche Kriterien und Prozesse erarbeitet werden, um die zuständigen Behörden zu unterstützen.

Um die sichere Bedienung automatisierter Fahrfunktionen zu gewährleisten, fordert der DVR Hersteller, Normungsorganisationen und Gesetzgeber auf, einheitliche Begriffe und Definitionen, Bedienprinzipien, Warnungen und Aufforderungen an die Nutzenden automatisierter Fahrfunktionen zu erarbeiten.

Laut DVR-Empfehlungen sind geeignete technische und kommunikative Maßnahmen (Mensch-Maschine-Schnittstelle) vorzusehen, damit Fahrfunktionen nicht irrtümlich oder missbräuchlich verwendet werden können. Der DVR fordert zudem eine ausreichende Information der Verkehrsteilnehmenden, gesonderte Unfallanalysen und macht Vorschläge zur Durchführung von System-Updates sowie zur Prüfbarkeit von voll- und hochautomatisierten Fahrzeugen im Rahmender Hauptuntersuchungen.

Auch Intelligente und vernetzte Verkehrssysteme können zur Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen. Zu den intelligenten und vernetzten Verkehrssystemen zählen auch Vehicle-2-X-Anwendungen, bei denen der drahtlose Informationsaustausch zwischen Verkehrsteilnehmenden bzw. zwischen den Verkehrsteilnehmenden und der Infrastruktur zur Umsetzung neuartiger Funktionen genutzt wird. Im Rahmen nationaler und internationaler Forschungsprojekte wurden bereits verschiedene Vehicle-2-X-Anwendungen entwickelt. So werden je nach Anwendung unterschiedliche Situationen - von der unmittelbaren Gefahrensituation bis zur einfachen Informationsbereitstellung - und verschiedene Arten von Verkehrsteilnehmenden adressiert. Darüber hinaus kommen auch unterschiedliche Arten der Informationsbereitstellung und verschiedene Kommunikationsarten, z.B. per Mobilfunk oder per pWLAN (speziell entwickelter technischer Standard für die Fahrzeugkommunikation) zum Einsatz. Ziel ist es, Unfälle zu verhindern oder sie in den Auswirkungen zu reduzieren. Ein automatisiert ablaufender Kommunikationsprozess zu sicherheitsrelevanten Informationen kann das Ziel dadurch erreichen, dass solche Informationen frühzeitig übermittelt werden, damit rechtzeitig reagiert werden kann. Eine Reaktion kann entweder durch den Fahrzeug Führenden oder durch das Fahrzeugsystem selbst erfolgen. Dies ist von der Gefahrensituation abhängig, die verhindert werden soll. So sind z.B. die Anforderungen an Informationen über einen vorausliegenden Stau weniger zeitkritisch als die über einen unmittelbar bevorstehenden Zusammenstoß in einem Kreuzungsbereich.

Basierend auf den Ergebnissen verschiedener Testfelder und Studien, empfiehlt der DVR diverse Kriterien für die angewandten Kommunikationstechnologien, z.B. die Datenbereitstellung in Echtzeit und Reichweiten von mindestens 300 Metern. Nach Einschätzung des DVR sollten Sicherheitsfunktionen, die bereits ihre Wirkung und Alltagstauglichkeit in Feldtests belegen konnten, mit Priorität umgesetzt werden, u.a. das elektronische Bremslicht sowie der Querverkehrsassistent und der Verkehrszeichenassistent für Stoppschilder.


Weitere und ausführlich begründete Empfehlungen enthalten die DVR-Vorstandsbeschlüsse "Automatisierte Fahrfunktionen" und "Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Vehicle-2-X-Kommunikation" vom 16. November 2017 unter:
https://www.dvr.de/site/beschluesse.aspx

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Quelle:
Pressemitteilung vom 05.12.2017
Herausgeber: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
Auguststraße 29, 53229 Bonn
Telefon (02 28) 4 00 01-0, Telefax (02 28) 4 00 01-67
E-Mail: info@dvr.de
Internet: http://www.dvr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Dezember 2017

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